RS 18

94 problem bieten die vielen Formeln des römischen Rechts. Die Frage, ob diese nur als stilistischer Schmuck gebraucht worden sind, könnte vielleicht von den Rechtshistorikern beantwortet werden. In der Edition wird der Text unverändert nach demOriginal wiedergegeben; die Interpunktion und der Gebrauch von grossen und kleinen Buchstaben wird jedoch normalisiert. Die Abkiirzungen werden nicht gekennzeichnet. Die Zeilen des Originals sind durch doppelte schräge Striche angegeben und am Rande beziffert. Durch Buchstabennoten wird auf den textkritischen Apparat verwiesen, während die Ziffernoten inhaltliche und sprachliche Erläuterungen geben.

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