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91 Zusammenfassung Schwedischer Handel mit Jagdfalken nach Ägypten im Mittelalter. - Studien zu einem in Barcelona aufbewahrten Dokument aus demJahre 1345 110 Im Archiv des Doms zu Barcelona finder sich ein Dokument von grossem Interesse fur die Kenntnis von Schwedens Verbindungen zumMittelmeerraum im 14. Jabrhundert. Es handelt sich um einen Schuldbnef in der Form eines Notariatsinstruments, datiert 10. September 1345. Hierin erklären Holmvast Johansson, Pfarrer des Kirchspiels Orsa (in Dalarna) in der Diözese Västerås, und ein Burger der Stadt Enköping (nicht weit von Stockholm) mit Namen Folkvm, dem Petrus de Media Villa, Burger von Barcelona, 750 alte alexandrinische Goldbesanten zu schulden. Sie befinden sich in Barcelona mit Jagdfalken, »Gerfalken», aus Schweden, die mit päpstlicher Genehmigung nach Alexandria tiberbracht werden sollen, um an den Sultan von Ägypten verkauft zu werden. Die Schuld resultiert teils aus der Frachtgebiihr, teils aus einer Anleihe, die die Fortsetzung der Reise ermöglichen soil. Die hohe Summe soli in Alexandria innerhalb von zwei Monaten nach Ankunft bezahlt werden. Bezahlen sie mcht innerhalb der Frist, so sollen sie dem Gläubiger alle anfallenden Unkosten ersetzen. Als Sicherheit stellen sie alle ihre nach Ägypten mitgefuhrte Habe und alles, was sie dafur erwerben. Äls äusserste Sicherheit verpfånden sie all ihr jetziges und zukiinftiges bewegliches wie unbewegliches Eigentum. Sie iibertragen Petrus de Media Villa weitreichende Rechte betreffend eventuelle Prozesse vor verschiedenen Genchten. Abschhessend wird festgestellt, dass dieser Vertrag einen alteren, am 14. August mit dem selben Petrus de Media Villa geschlossenen Vertrag nicht aufhebt. Der Text des Vertrags wird in extenso wiedergegeben. Einleitend wird der Versuch gemacht, die Angelegenheit in einen grösseren Zusammenhang einzusetzen. Die neueren Angaben zu schwedischem Verkauf von Jagdfalken nach Ägypten werden zunächst mit dem, was sonst noch hierzu bekannt ist, in Beziehung gesetzt. Fine seit längerem bekannte päpstliche Genehmigung von 1347 fur Magnus Eriksson, König von Schweden und Norwegen, Falken an den Sultan zu verkaufen, wird nun mehr verständlich. ImFlinblick auf norwegische Angaben dariiber, wie der König sein Anrecht auf alle gefangenen I-'or översättningen .iv den tysk.t sammant.ittningen tackar vi Dr. phil. Alexander Ganse (Bochum).

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