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120 minalität gibt, sondern weil dies etwas Wesentliches iiber die Funktion des Gerichts aussagen kann. Die empirische Untersuchung der Kriminalität in Stockholm stiitzt sich auf erhaltene „tänkeböcker“ (Stadtgerichtsbiicher) und „saköreslängder" (Einnahmeregister) aus Stockholm. Während die Stadtgerichtsbiicher die Protokolle des Stadtgerichts beinhalten, geben die Einnahmeregister Rechenschaft iiber die tatsächlich zugeflossenen Bufigeldeinnahmen ab. Das Material ist in der Regel sehr kurzgefafit, aber bisweilen wird iiber die Zeugnisse und die Uberlegungen des Gerichts auch ausfiihrlicher Rechenschaft abgelegt. Es zeigt sich auch, dafi die Stadtgerichtsbiicher im Laufe des 16. Jahrhunderts dazu neigen, mehr selektiv iiber Straftaten zu berichten; in der Regel wird in diesen nur von schwereren Delikten Rechenschaft abgelegt. Die grofie Menge der registrierten Delikte findet man stattdessen in den Einnahmeregistern wieder. Gewalt und Verleumdung machen zusammen einen bedeutenden Anteil an der gesammelten Menge der bestraften Delikte in Stockholmin den Jahren von 1475 bis 1625 aus. Wie aus den Stadtgerichtsbiichern und den Einnahmeregistern dieser Zeit hervorgeht, war es eine wichtige Funktion des Gerichts, Konflikte zu behandeln, die in Gewalt und Verleumdung Ausdruck gefunden hatten. Der Anteil der Gewaltdelikte liegt am Ende des 15. Jahrhunderts bei 50 %. Während des 16. Jahrhunderts verringert sich der Anteil der Gewaltdelikte. In den sechziger und siebziger Jahren des 16. Jahrhunderts machen sie nur 20 % aus, danach steigt ihr Anteil wieder etwas an. Verleumdungsdelikte machen lange nur 5—10 %der gesamten Straftaten aus, aber gegen Ende des 16. Jahrhunderts steigt ihr Anteil und beträgt am Anfang des 17. Jahrhunderts ca. 20 %. Es zeigt sich doch, dafi der sinkende Anteil der Gewaltdelikte an demtotalen Deliktsvolumen nicht einer Verminderung in absoluten Zahlen entspricht. Es handelt sich stattdessen darum, daE andere Deliktstypen ausgeprägter repräsentiert sind. Fiir die Zeitspanne in ihrer Gesamtheit gibt es keine durchgehende Tendenz des Ansteigens oder der Verminderung des Anteils der bestraften Gewaltdelikte. Der Anteil an Totschlägen schwankt zwischen null und neuen Taten pro Jahr, während die iibrigen Gewaltdelikte sich in der Regel innerhalb des Intervalls von 30-60 proJahr befinden. Die Fluktuationen vonJahr zuJahr können allerdings erheblich sein. Es gibt auch gewisse Zeitabschnitte, die klar vomDurchschnitt abweichen. Dies ist vor allem die Periode von 1567 bis 1580, die durch die sehr geringe Anzahl von registrierten, bestraften Gewaltdelikten hervorsticht. Dies scheint indessen seine Ursache in einemsystematischen Fortfall von leichteren Gewaltdelikten und von gewissen „Gewalttätern“, nämlich Knechten und Gesellen, zu haben. ImUnterschied zu den Gewaltdelikten entsprechen bei den Verleumdungen die relativen Veränderungen auch einer Veränderung in absoluten Zahlen. Es kann eindeutig ein Aufwärtstrend fur die Anzahl der bestraften Verleumdungsdelikte belegt werden. Die Anzahl der Verleumdungsdelikte steigt von ca. 10 pro Jahr zu Beginn der Untersuchungs-

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