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121 periode bis zu ca. 20 zu Beginn des 17. Jahrhunderts an. Die Ziffern fiir bestrafte Delikte können in Relation zu einer Einwohnerzahl in Stockholm gesetzt werden, von der angenommen werden kann, daft sie während gröBerer Teile der Untersuchungsperiode innerhalb des Intervalls von 5-10000 Einwohnern lag. Die meisten Gewalt- und Verleumdungsdelikte wurden mit Geldbufien geahndet, aber es finden sich auch Beispiele dafiir, daB z.B. Totschlag zur Todesstrafe gefiihrt hat und daB schwerere Verleumdungsdelikte mit der Verbannung aus der Stadt bestraft wurden. Weder Gewalt noch Verleumdung können mit irgendwelchen geächteten Randgruppen in der Stadt verkniipft werden. Ein sehr groBer Teil der Gewalt- und Verleumdungsdelikte wurde von Kaufleuten, Handwerkern und anderen Berufsausiibenden in der Stadt sowie von deren Knechten und Gesellen ausgeiibt. Ein Teil der Straftaten wurde auch von fremden Kaufleuten sowie von Bauern der ländlichen Gebiete aus der Umgebung begången. Gegen Ende der Untersuchungsperiode beginnen Soldaten sich in einem gewissen Grade bemerkbar zu machen, nicht zuletzt imZusammenhang mit gröberen Gewaltdelikten, in die bisweilen eine gröfiere Anzahl von ten verstrickt war. Es scheint, daft im iibrigen Gruppengewalt etwas ziemlich Ungewöhnliches war. Es ist auch nicht gewöhnlich, daft die gleiche Person immer wieder als Täter von Gewalt- und Verleumdungsdelikten auftaucht. Der typische Gewalttäter scheint am ehesten ein „gewöhnlicher“ männlicher Einwohner in der Stadt gewesen zu sein, der eine einmalige, relativ leichte Gewalthandlung gegen eine andere Person in der nahen Umgebung beging. Solche Gewalthandlungen waren illegal und sie wurden bestraft, aber sie hatten kaum einen asozialen Charakter. Es gibt nichts, was darauf hindeutet, daB der, der fiir ein solches Gewaltdelikt bestraft wurde, automatisch sein soziales Prestige verlor. Die meisten Gewalt- und Verleumdungsdelikte waren wahrscheinlich ein Ausdruck fiir mehr persönliche Konflikte, aber es gibt Beispiele dafiir, daB vor allem Verleumdungsdelikte sich gegen den Magistrat und dessen Repräsentanten oder sogar gegen den König gerichtet haben, als Ausdruck der Unzufriedenheit dariiber, wie die Betreffenden ihre Aufgaben wahrgenommen haben. Die Schwere des Gewaltdelikts wurde nicht nur von dem AusmaB der physischen Gewalt, sondern auch von dem Zusammenhang, in dem es begången wurde, bestimmt. Wenn die Gewalt z.B. an bestimmten Orten (wie im Heim des Opfers, in der Kirche, im Rathaus oder auf dem Hin- oder Riickweg von Kirche oder Rathaus) oder zu bestimmten Zeiten (z.B. während der Weihnachtszeit) ausgeiibt wurde, bekam das Delikt auch eine ernsthaftere Prägung. Es ist fraglich, ob die an und fiir sich groBe Anzahl von bestraften Gewaltdelikten zu der SchluBfolgerung berechtigt, daB Stockholmzu dieser Zeit eine Gesellschaft mit weitverbreiteter Brutalität war. Die geahndeten Gewaltdelikte erstrecken sich fiber ein breites Spektrumvon Totschlag und grober MiBhandlung bis zu sehr viel leichteren, um nicht zu sagen harmlosen, GewalthandSolda-

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