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118 mafi von demRecht erreicht warden diirften. Dadurch, dafi die Grenzen fiir das Legale und das Legitime veränderlich sind, warden sowohl zeitliche als auch räumliche Vergleiche erschwert. Das Risiko ist grofi, dafi die quantitativen Veränderungen, die fiir eine bestimmte Deliktskategorie registriert warden, z.B. fiir Gewaltstraftaten, nur scheinbar sind oder dadurch irrefiihrend warden, dal? sich die Deliktskategorie selbst verändert. Sowohl die These einer Entwicklung von der Gewalt zumDiebstahl als auch die Verbindungen, die zu Zivilisationstheorien hergestellt wurden, stiitzen sich vorwiegend auf quantitative Beobachtungen — die Anzahl der Gewaltdelikte oder deren Anteil an dem totalen Volumen der Delikte hat sich verändert. In vielen Untersuchungen sind die errechneten Zahlen iiber die Kriminalität in der Realität behandelt worden, als ob sie auf eine unproblematische Weise eine wirkliche Deliktsstruktur und wirkliche Veränderungen in der Anzahl der Delikte widerspiegeln wurden. Statistik und quantitative Erhebungen miissen indessen mit Vorsicht verwertet warden. Die Kriminalitätsstatistik ist ein Ergebnis von mehreren unterschiedlichen Faktoren, von denen die „wirkliche“ Kriminalität nur einer ist. Die Statistik wird auch davon beeinflufit, wie das Recht benutzt und angewandt wurde. Der gleiche statistische Trend kann von ganz verschiedenen Faktoren verursacht warden. Der englische Historiker J. A. Sharpe hat die Bedeutung der Unterscheidung zwischen „crime waves" und „enforcement waves" bei der Analyse von Kriminalitätsstatistiken betont. Es ist eine heikle und sehr schwere Aufgabe, wirkliche Veränderungen inder Kriminalität nachzuweisen. Es kann die Behauptung aufgestellt warden, dal? Veränderungen in der Kriminalitätsstatistik vor allem auf Veränderungen in der Frage der Kontrolle, der Kontrolle imGesetz und dessen Durchfiihrung hindeuten, und dal? die Kriminalitätsstatistik sehr wenig iiber die wirkliche Kriminalität aussagt. Douglas Hay hat jedoch auch auf die Gefahr hingewiesen, die darin liegt, die Veränderungen in der Kriminalitätsstatistik allein nur als ein Resultat einer veränderten Kontrolle zu sehen. Es ist ebenso irrefiihrend, ohne weiteres zu behaupten, dal? quantitative Veränderungen eine Veränderung in der Kontrolle reflektieren, wie davon auszugehen, dal? sie Veränderungen in der wirklichen Anzahl der Delikte widerspiegeln. Soil die Kontrolle selbst untersucht warden, mul? auch die Kriminalität beriicksichtigt warden. Es ist kaummöglich, einer Auseinandersetzung mit der Statistik völlig auszuweichen. Quantifizierungen sind trotz allem als Rahmenwerk und Ausgangspunkt fvir die fortgesetzte Arbeit bedeutungsvoll. Auch wenn quantitative Veränderungen schwer zu deuten sein können, sind sie doch nicht allein ein Werk des Zufalls. Dagegen darf man sich verleiten lassen zu glauben, dal? solche Quantifizierungen eine wirkliche Deliktsstruktur und eine wirkliche Deliktshöhe widerspiegeln. Zwischen der registrierten Kriminalität und der wirklichen Kriminalität gibt es immer eine Dunkelziffer. Bei einer historischen Ana-

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