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die Klage aid' Uiiheiligkeil erhebt. Durch diese beideu Aiisdriicke wird jedoch iiicht gesagt, gegen wen sich diese Klage riclitet. Es lässt sich daher nicbt folgern, dass sich diese Klage notwendigerAveise gcgeii eineii Toleii richlen muss. Doch ist es iiahezii ausnahmslos ein toter Verbrecher, der til uhelgi verklagt wird. Ileusler hat darauf bingewiesen,'^ dass in den isländischen Sagas die Klage auf Unheiligkeit in elf Fallen einem tofen Verbrechei' gilt und sich nur in einein Fall aid’ einen lebenden Verbrecber bezieht. Audi in der (iraugans werden fast aussehliesslieh tote Verbrecher til oheUji verklagt. Fs kann also festgestellt werden, dass die beiden Ansdriicke stefna til ohelgi und hua mdlit til ohclgi in der Rcgel sich auf den Prozess gegen den Toten beziehen. Doch ist dies keineswegs die einzige Bedeidung, welehe diese beiden Ausdriicke haben. Insofern näinlieh die Wnnden und ^Vrlelzungen eines Lebenden als unheilig verurteilt werden können,"' kann sich die Klage auf Unheiligkeil auch gegeu einen Lebenden richten. Ausser den genannten Ausdriicken kommt in den Sagas, nicht aber in dcr Graugans, das AA'rbum ohelga vor. Dieses Wort bezeichnet nichl die Einleilung eines Prozesses, sondern eine Ihiheiligkeitserklärung und wird ini Ziisaniinenhang init den Schilderungen der vor Zeugen vorgenonimenen privaten Unheiligkeitserklärung vcrwendet, wie sie in den Sagas bericbtet wird. Alls der Terminologie, die in den nordiscben Gesefzen hinsichtlich der Klage gegen den Tolen verwendet wird, geht hervor, dass der Tote eineni Lebenden gleicbgestellt wird. Alle Ausdriicke, die zur Bezeichnung der Finleitung der Klage gegen den Toten gebraucht werden, werden in genau deni gleichen Sinne auch bei den Prozessen gegen Lebende verwendet. Man kann diesen Sacbverbalt auch durch die Feststellung ausdriickcn, dass nach der Auffassuug, die in der Terniinologie der Gesetze ihren Ausdruck findet, kein Enterschied zwischen der Klage gegen den Toten und einer Klage gegen den Lebenden besteht. Itoiislor, Sirafreclit d. l.sliiiulorsagas. .S. 121. -- A'f'l. liit-rzu Kl>k 1)()/1(>.) uter I'jcsotzi'sahschnitt ist auf .S. 12.'} ff. ahfieclruckt). wo es lioissl: hann (i oc at stcfiia honoin til sco^fir cf harm vill jxit. oc telia ahcili'xj sår hans ef hann er lifs. Kin Beispiel ciiicr Unhcilif’keilsklai'o. die die Wiiiideii eiues Lebenden l)elriffl. findet sieli in der Eyrh.. S. .">!): . . . en Snorri IhjåJ drepit til uhelgi vid lijgrn. ok urdii })an inålalok. at Bjorn varå öheilagr at frnmhlaupinii . . . 171

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