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Das Aiiftrclcn dcr Klage gcgen den Toten iin norwcgischon Rechl: Destininiunjien ilber die Klage gesen den Toten ohne Angabe des von item Toten begangenen Verbrechens beim Totschlag am Frauenschanderbeim Totschlag am Dieb beim Totselling am Khrvcrletzer beim Totsehlag am Angreifer (iesetze Gul L IBO IBO l»(> 1V:20 l\:iO l-'rost L I\:40 1\:'.0 Js 2:$ 1 Dorg L Kr, II 15 I I Fe (10) 9 Itf 11 MLL3 BjX 1» 27 28 II BjN 84 III 2 Mit dem Begriff »Frauenschänder« ist in der vorliegcndcn Arbeit eine Person geineint, die sich in einen vom Gesetz verbotenen Gescblechlsvcrkehr mit eincr Frau eingelassen hat. Es ist also nicht gesagt, dass die Frau sich dem Geschlcchtsverkehr widersetzt hat. ® Es muss beaehtet werden, dass das MLL prinzipiell zu denjenigen Gesetzen zu rechnen ist. aus deuen die Klage gegen den Toten vcrsctiwunden ist. Die in den Handsciiriften Fe und Bf vorliegende Klage gegen den Toten stcht in cinem direkten Gegensatz zu den Bestimmungen des MLL. handelt, die urspriinglich Beispiele fiir die »echte« Klage gegen den Toten gewesen sind, nnd ziiin andern liegt in einein dieser Gesetzesahschnitte, nänilich in dem IIL M 30, die Situation vor, dass —ol)- wohl sich die Klage gegen den Totschläger richtet — das Urteil liber den Toten getallt wird. Auch in den isländischen Sagas gibt es drei Fälle, die nach dein oben Gesagten als »indirekte Klage gegen den Toten« bezeichnet werden miissen. Die folgenden Tabellen geben eine Ubersicht iiber die Gesetzesabsebnitte, die in den vorangebenden Kapiteln iinserer Untersuebung zur Klage gegen den Toten gerechnet worden sind. Diejenigen Gesetzesabschnitte, in denen Griinde sowohl t'iir als auch gegen das 156

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