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Zu <len Worteii Edder wat andere Saken erne gegeven wurdenj ec. gibt liliiting iolgeiiden KommentarDer Danische Text sagt: Endofj at liannem vidis; Aiif Teiitscli: Wiirde aber ein Mann todtgeschla(/en J biiten dem Horen-Bedde / jedoch dass man ihn um wichtifje Ursache (darvon ich jetzo oben geredet) oder um anders was beziehe / ec. Solches kan seyn / wann der Vater seine Tochter mit dem andern in Unziicht befindet. Bliiting entwickclt und kommeiitiert danach diese Möglichkeit unter Hinweis auf Farinacius/'^ Sodaim gibt er ein ncues Beispiel f'iir einen solchen Totschlag, den das JyL 111:37 nach seiner Ansicht erlaubt: Item, wann der Vater / Blut-Freiind / Frau oder Jungfrau selbst / vor oder in der Nothzucbt den Benöthiger erschidgt. Nach einem neiien Verweis auf Farinacins schreibt er: Uber diesen alien sollen die Sand-Leute mittelst Hires Fgdes erkennen. Wie aus Bliitings Ausfuhrungen hervorgeht, ist keiner derjenigen Fälle, die er als Beispiel dafiir erwähnt, was das JyL mit dem Salz adh hwat sum man wita\s gemeint baben kann, dem JyL entnomnien. Ein zweitevS Argument kann aus der Disposition des JyL III: 37 gewonnen werden. Der Gesetzesabschnitt l)ehandelt drei Fälle, in <lenen ein Ehel)recher ersclilagen wird, wobei mit Gewissheit festgeslellt werden kann, dass in den erslen beiden Fällen der Totschlag nacb dem Gesetzesabsclmitt als straflos gilt. Da mm der dritte Fall auf die beiden voraugehenden straflosen Fälle folgt, obne dass irgendwo direkt gesagt wird, dass sich dieser Fall von <len beiden vorangebenden dadurch uuterscheidet, dass der Totscblag bestraft wird, ist man zu der Annahme geneigt, im dritten Fall gelte ebenso wie in den beiden vorangehenden Fällen der Totschlag als slraflos. Die Beweiskraft dieses Arguments ist jedoch nicbt sebr gross. Das dritte Argument, das fiir die Richtigkeit der bier diskufierten Deutung spricbt, stellt die eigenartige Konsequenz dar, die sicb aus <ler zuerst Ijebandelten Deutuug ergibt. Geht man nämlich davon aus, (lass der Tolscblag bestraft wird, wenn der Ebebrecher ausserball) des Ebebruchsbettes erschlagen worden ist, so wäre die Folge, ■« liliiling, S. 47. •’’* Fariiiaciu.s, Prospero, I'arinacci (17)44—1()18) war ein liedeulcnder italieniseller Kriiiiiualisl. Sein hekanntesles Werk diirfle »Praxis el Iheorica criminalis« sein. Möglicherweise ist es dieses Werk, das von Hliiling zitiert wird. Zn Farinacci vgl. ferner Enciclopedia ilaliana, XI\', Slicliwort, Farinacci, Prospero. 109

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