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Kirchenbau besorgen liessen, wodiirch aiich das Reclit, den Pfarrer einzusetzeii, anf diese iibergingd Diese Hypothese kann jedoch nicht ohne weiteres aiigenommen werden. Sie verallgenieinert zu stark eine Entwickhmg, die sicherlich in verscliiedenen Gegenden sehr verschieden verlaufen ist. Es geschah keineswegs iiberall, * dass man die Holzkirchen diirch Steinkirchen ersetzte. In manchen Ciegenden verwendete man beim Kirchenban nocli Aveiter Holz als Baiimaterial mid tut das so bis in imsere Tage. Elier als das 13. Jh. war das 12. Jh. die klassische Zeit des Steinkirchenbanes. Die tältesten Steinkirchen waren Kirchen auf den Königshöfen sowie ausserdem in gewissen Gegenden Kirchen anf Privathöfen. Hier war es also nicht das Kirchspielvolk, sondern eine Einzelperson, die die Steinkirchen auffiihrte.^ Es gibt auch Belege, dass solches noch später vorgekommen ist.^ Dazu ist zn bemerken, dass nicht nur die Errichtiing der Pfarrkirche geeignet war, die Grnndlage fiir ein Patronatsrecht einer Einzelperson oder fiir das Recht einer Gemeinde znr Pfarrerwahl zu geben, sondern auch Bereitstellung des Bodens fiir das Pfarrgut und auch des Grundes, auf dem die Kirche aufgefiihrt werden sollte. Wenn also eine Gemeinde an Stelle einer alteren Holzkirche genieinsam eine steinerne Kirche aufgefiihrt hatte, so ist es daniit nicht gegeben, dass sie auch das Recht zur Pfarrerwahl bekam, falls der König, der Bischof oder ein einzelner Grosser imKirchspiel aus eigenen IMitteln hinreichend viel T.<and fiir das Pfarrgut bereitgestellt hatten. Wenn man sich am Kirchenbau und bei der Bereitstellung von Pfarrgutland von verschiedenen Seiten aus beteiligt hatte, so konnten in der Frage des Patronats- und des Pfarrerwahlreehtes in verschiedenenen Fallen versehiedene Lösungen in Betracht kommen. Auch in der Zeit naeh der ersten Bildung von Kirchengemeinden kam es vor, dass eine Einzelperson das Patronatsrecht iiber eine neu gebildete Gemeindekirche erwarb. Dies diirfte jedoch in der Periode der Landschaftsrechte kaum sehr häufig geschehen sein, da ein einzelner Mann nur in selteneren Fällen die Möglichkeit ^ SCHUCK. Forntiden och den äldre medeltiden, S. 366f. * Lvndberg, Byggnadskonsten i Sverige under medeltiden, S. 128ff., 183, 302ff. ® ScHALLiNG, Den kyrkliga jordens rättsliga ställning i Sverige, S. 32., Anm. 1. 166

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