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175 land sogar einen Superintendenten,^®^ Auch fiir das Militärpersonal bestand also ein Dualismus von Foren, eines war fiir geistliche Sachen, ein anderes fiir weltliche zuständig. 4.3. Bremen-Verden 4.3.1. Die allgemeineEntwicklung Erzbischof Johann Friedrich sah in der Ankunft der Schweden in Pommern imJahre 1630 Möglichkeiten zur Gewinnung von Unterstiitzung bei seinen Bemiihungen umWiedereinsetzung als Erzbischof. Auch fiir Schweden war eine nähere Verbindung zu Bremen und Verden vorteilhaft. Trotz des Liibekker Friedens versuchte nähmlich Dänemark, seine Stellung in den Stiftern zu behaupten. Einem eventuellen Angriff von dieser Seite gait es fiir die Schweden zuvorzukommen. Ende April 1630 entsandte Gustaf IL Alexander Leslie zu Verhandlungen mit Johann Friedrich in das Erzstift mit dem Auftrag, dem Land Schutz anzubieten. Am23. Juni 1631 wurde zwischen dem Erzbischof einerseits und Johan Adler Salvius als Vertreter Schwedens andererseits in der Stadt Bremen, in die sich der Erzbischof gefluchtet hatte ein Vertrag geschlossen, in dem die schwedischen Vorschläge im wesentlichen angenommen wurden. Der Vertrag war insoweit ein Seitenstiick zum pommerschen Allianzvertrag, als die schwedische Krone auch hier die militarische Leitung des Territoriums iibernahm. Die schwedischen Truppen sollten fiir die Zeit des Krieges iiber bestimmte feste Plätze im Erzstift verfiigen und dort unterhalten werden. Die Schweden sollten das Land von den kaiserlichen Truppen befreien und waren zu Truppenanwerbungen im Stift berechtigt. Der Erzbischof sollte auch nach einer Befreiung des Stiftes und nach Abzug der schwedischen Truppen der schwedischen Krone ein Hilfskontingent zur Verfiigung stellen, dessen GröBe jedoch nicht festgelegt wurde.^®^ Mit dem AbschluB dieses Vertrages war der Erzbischof in das militärische und politische Kraftfeld der schwedischen Krone geraten. Er muBte allerdings auf die militärische Assistenz warten, die das Land von den kaiserlichen Truppen befreien sollte. Ein eigener Versuch Johann Friedrichs, Tilly mit geworbenen Truppen aus dem Territorium zu vertreiben, miBgliickte. Zum Superintendenten wurde am 27. Juni 1648 Samuel Enander (geadelt Gyllenadler) ernannt; Elgenstierna: Svenska adelns ättartavlor III S. 220. Vgl. den PaB fiir Enander als Superintendent in RA; Ty-lat RR 26. Juni 1648. •*"2 Boethius: Svenskarne S. 149 ff. Böhme: Staatsfinanzen S. 15 f. Zetterqvist: Grundläggningen S. 5. Schleif: Regierung S. 23. — Vertragstext in Sverges Traktater V: 1 S. 463 ff. 401

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