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176 Erst Anfang 1632 marschierte Åke Tott mit der schwedischen Armee ein und vertrieb die Kaiserlichen; die Stadt Stade wurde im Mai eingenommen.^”^ Der Erzbischof konnte danach seine Funktionen erneut ausiiben. Der Kaiser akzeptierte natiirlich den Vertrag zwischen der schwedischen Krone und dem Erzbischof nicht und hielt im iibrigen auch das Restitutionsedikt aufrecht. Die schwedische Machtiibernahme beruhte also allein auf dem jus belli. Schwedens Verhältnis zum Erzstift wurde nach dem Tode Gustaf Adolfs 11. unsicher. Man rechnete auf schwedischer Seite mit dem Tode des alternden Johann Friedrich, und der Reichskanzler schob die Ratifikationsverhandlungen auf. Salvius erhielt allerdings als Resident im niedersachsischen Kreis im Februar 1633 Instruktionen auch betreffs des Bremer Engagements,^®^ und am 28. Mai 1633 wurde dann doch zwischen Salvius und den Ständen ein Vertrag geschlossen, der im groBen ganzen mit dem von 1631 ubereinstimmte.^®“ Ein Mitglied der Stände, die Stadt Bremen, verweigerte die Unterschrift. Die Stadt befand sich im Streit mit dem Erzbischof und ging ihre Verhältnis zum Erzstift eigenen Wege. Die Relationen zwischen Schweden und der Stadt unterlagen auch weiterhin einem Vertrag, den Salvius kurz zuvor, am 23. März 1632, mit der Stadt abgeschlossen hatte. In diesem Vertrag versprach die Stadt Geldleistungen und die öffnung ihrer Tore fur durchziehende schwedische Truppen. Einquartierungen lieB die Stadt jedoch nicht zu. Johann Friedrich starb am 3. September 1634. Die Nachfolgefrage war offen. Die Schweden hatten noch vor Johann Friedrichs Tod Wiinsche nach einem schwedischen Koadjutor im Erzstift vorgetragen, gegen die der Erzbischof nichts einzuwenden hatte."*®^ Dabei war es geblieben; zur Einsetzung eines Koadjutors kam es nicht mehr. Nach Johann Friedrichs Tod versuchte Schweden zuerst, das Domkapitel zum Aufschub der Wahl eines Nachfolgers zu bewegen. Das Kapitel wählte aber schon am 29. November 1634 den dänischen Prinzen Friedrich zum Administrator.^®® Dafi es dem dänischen König Christian IV. gelang, seinen Sohn wählen zu lassen, mufi der geschwächten Stellung der Schweden nach den militärischen Verlusten in Siiddeutschland, insbesondere in der Schlacht bei 406 Zetterqvist: Grundläggningen S. 7 f. Axel Oxenstiernas Memorial an Johan Adler Salvius, datiert Coin an der Spree, den 3. Februar 1633; AOB I 8 S. 137 ff. Zetterqvist: Grundläggningen S. 8 f. Böhme: Staatsfinanzen S. 18. — Vertragstext in Sverges Traktater V: 2 S. 74 ff. Ein neuer Vertrag wurde nach dem Tode Gustaf Adolfs II. am 31 März 1633 verfaCt. — Vertragstexte in Sverges Traktater V: 1 S. 722 ff. und V:2 S. 5 ff. — Boethius: Svenskarne S. 23 f., 42, 344, 368 ff. Lundgren: Salvius S. 66. 1632 fragte Salvius wegen einer eventuellen Kandidatur von Carl Gustaf, einem Sohn der Pfalzgrafen Johan Casimirs an. —Lundgren: Salvius S. 63. Lorenz: Erzstift Bremen S. 24. 403 404 405 406 407

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