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116 Kammin zu bestätigen;^^ nach Lillieströmhattediese WeigerungihrenGrund in Formfehlern bei der Wahl. Im wesentlichen widmete man sich aber Fragen des Justizwesens. Im groBen und ganzen behandelte man die Beschwerden der Stände an die Stockholmer Regierung, und in mehreren Punkten nahmen dabei die Stände friihere Behauptungen zuruck. Sie verlangten jedoch eine Visitation des Flofgerichts in Greifswald. Diesem Begehren widersetzte sich Lillieström nicht.®^ Uber die Konferenz berichtete Lillieström an Axel Oxenstierna. Er stellte fest, daB einige Beschwerden berechtigt seien, daB aber der Hauptteil von Philipp von Horn und seiner Partei böswillig iibertrieben worden sei, um die schwedische Herrschaft herabzusetzen. Dieser Klagen, schrieb Lillieström weiter, hätte man sich aber während der Konferenz nicht wenig geschämt.®^ Die Politik der Stände und besonders der Hornschen Partei gegen die schwedische Regierung muB vor dem Hintergrund der Friedensverhandlungen gesehen werden. Passivität von ihrer Seite hätte als eine Anerkennung der schwedischen MaBnahmen ausgelegt werden können. Andererseits wollte die schwedische Regierung keinen unnötigen Streit mit den Ständen. Beide Seiten waren deshalb zu Kompromissen in Fragen bereit, die nicht unmittelbar die Fundamente der jeweiligen Standpunkte betrafen. 4.2.2. Das Consiliumstatus Die Regimentsverfassung, die 1634 Bogislav XIV. von Pommern zur Unterschrift vorgelegt wurde, richtete ein fiir beide Landesteile gemeinsames Regierungskollegium ein. Es sollte zum einen die geistlichen, politischen und ökonomischen Geschäfte wahrnehmen, die die „Landesfurstl. Dignität und Hoheit“ betrafen, und zum anderen die Sachen bearbeiten, die den status publicus betrafen.®® Die treibende Kraft dieser Regierung war der Präsident von Stettin, der unter anderem die Aufsicht iiber das Stettiner Hofgericht fiihren sollte.®^ ** Malmström: Bidrag 1630—1653 S. 104, der auf Johan Oxenstiernas Archlv verwelst. Vermutlich ist genieint RA: Oxenstiernska samlingen E 652. *■* Als Mitglieder des Visitationskomitées wurden von Seiten der Regierung Johan Hallenus, Sebastian Hempel, Friedrich Bohle, Ernst Berglase, Heinrich von der Osten, Joachim Kiihn Owstin und Biirgermeister Johannes Marquart aus Anklam vorgeschlagen. Schreiben hierzu an den Vizegouverneur und die Rate von Lillieström, datiert Stralsund, den 26. September 1646; RA: Pommeranica vol. 466. Lillieström an Axel Oxenstierna, datiert Stralsund, den 28. September 1646; RA: Oxenstiernska samlingen E 652. Titel V. — Dähnert: Sammlung I S. 346 ff. Backhaus: Reichsterritorium S. 24. ®^ Titel VII. — Dähnert: Sammlung I S. 350 ff. — Als Jurist sollte beispielsweise

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