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115 Eine positive zeitgenössische Quelle gibt an, dalJ die Verhältnisse in Vorpommern 1645 stabil und sowohl der zivile als auch der militärische Apparat in gutem Zustand waren: „Die Civil Collegien in ihrem vollen und unbehinderten schwange und gange, die Guarnisonen so wol an Manschafft als unterhalt, nach notturfft versorget, und das ganze Land in sicherer und ruhiger Constitution und beschaffenheit“.*^^ Tatsachlich war die Kritik an schwedischen MaBnahmen u. a. auf dem Gebiete der Gerichtsorganisation nicht verstummt. Im Sommer 1645 beschlossen die in Greifswald versammelten vorpommerschen Stände, erneut Klagen bei Königin Christina einzureichen. Vor allem richteten sie sich gegen die Handhabung der Konsistorial- und der Hofgerichtsbarkeit, aber auch gegen die Aufhebung der Appellation nach Speyer.®® Unter anderem reagierten die Stände gegen Unklarheiten in den Kompetenzregeln, die sich während der letzten Jahre gezeigt hatten. Das Konsistorium hatte Appellationen in Sachen behandelt, die vorher vom Hofgericht bearbeitet worden waren, und das consilium status hatte Sachen entschieden, die friiher vor das Hofgericht gehört hatten. Zudem hatten der Adel und die Städte die ihnen in den Privilegien zuerkannten Fora nicht behaupten können. Die schwedische Regierung beantwortete die Beschwerden am 9. Februar 1646.®® Einleitungsweise erklärte sie, daB sie weitläufige Ausfiihrungen zu den Ursachen der RestaurationsmaBnahmen hinsichtlich des Gerichtswesens fiir unnötig halte. Sollte die Rechtsprechung nicht unparteiisch ausgeiibt worden sein, sei das natiirlich AnlaB zu Klagen. Die Regierung beantwortete dann konkret die vorgebrachten Klagen, befahl aber zugleich der pommerschen Regierung, sich besonders um das Justizwesen und die Konsistorialsachen zu kiimmern.®® Die pommersche Regierung berief dann auf Grund des Schreibens aus Stockholm eine Konferenz zum 22. September 1646 nach Stralsund ein, auf der J. N. Lillieström die Regierung und Dr. jur. Henning Gerdes die Stände vertraten. Die Verhandlungen galten anfangs der Weigerung der schwedischen Regierung, Wahlen der Stände fiir Prälaturen imBistum 92 Chemnitz: Schwcdischer Krieg IV: 5 S. 53. Die Klagen der Stände sind datiert Greifswald, den 27. August 1645. Abschrift imRA: Pommeranica vol. 218. KMt an die Deputierten der vorpommerschen Stände vom 9. Februar 1646; RA: RR, Kopie in Pommeranica vol. 466. —Malmström: Bidrag 1630—1653 S. 101. KMt an Vizegouvcrneur und Assistenzräte in Pommern vom 9. Februar 1646; RA: RR. — Bär: Politik Pommerns S. 430 f. Malmström: Bidrag 1630—1653 S. 103. Obrige Mitglicdcr: Oberkommandant Arvid Forbus, Johan Flallcnus, Gerdt Antoni Rehnskiöld, Friedrich Bohle. ®“ Syndikus in Greifswald und vorher Hofgerichtspraktikus. Obrige Vertreter: (Ermund Ernst?) Herr von Putbus, Julius Paul Schwatzhagen, Major Rawen. 86 89

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