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114 schwedischen Monarchen abzulegenJ^ Die Schweden kiimmerten sich aber nicht nur um Organisations- und Personalfragen, sondern verboten auch die Appellation von den Hofgerichten an das RKG in Speyer und verwiesen Parteien, die Appellation oder Revision verlangten, an die lokale Regierung, das consiliumstatus.^^ Die Vormundschaftsregierung driickte ihre Zufriedenheit mit Oxenstiernas Mafinahmen in Pommern besonders hinsichtlich des Gerichts- und Kirchenwesens aus. Aus Bemerkungen Axel Oxenstiernas in seinem Briefwechsel mit Johan und aus Ermahnungen der Vormundschaftsregierung unter anderen an Lillieström ergibt sich, daB man von Seiten der schwedischen Regierung genau darauf achtete, daB die Neuordnung auch weiterhin als provisorisch betrachtet wurde. Selbstverständlich spielte aber der Gedanke mit, daB man damit das Land an eine Regierung gewöhne, die nach dem FriedensschluB beibehalten werden konnte,®^ Im Friihjahr 1643 riickte der Zeitpunkt der Verhandlungen in Osnabriick näher.®- Am 18. Mai 1643 begab sich Oxenstierna auf dem Seeweg von Stettin nach Wolgast.®^ Dort empfing er Representanten fiir verschiedene vorpommersche Behörden und andere Personen, verlieB Vorpommern um den 10. Juni herum und reiste iiber Wismar zu den bevorstehenden Friedensverhandlungen nach Osnabriick.®^ Vor der Abreise beantwortete Oxenstierna die Klagen, die die Stände gegen die schwedischen MaBnahmen hinsichtlich des Gerichtswesens vorgebracht hatten.®^ Nach Pommern kehrte er erst nach AbschluB der Friedensverhandlungen zuriick. Nach der Abreise Oxenstiernas konzentrierte sich das Interesse der schwedischen Regierung und auch der pommerschen Landstände auf die Verhandlungen des Friedenskongresses in Osnabriick und Munster. Das besondere Interesse der Landstände an den Verhandlungen hatte sie eine Deputation ausersehen lassen, die beim KongreB akkreditiert wurde.®® Oxenstierna an die Stände von Wolgast vom 18. Juni 1643. — Bär: Politik Pommerns S. 421. Das Appellationsverbot war schon in dem Vorschlag von 1640 enthalten; Bär: Politik Pommerns S. 381. —Siehe weiter Kap. 5.2.2. unten S. 234 ff. Vgl. KMt an Johan Oxenstierna vom 6. Oktober 1642; RA: RR. „Jag finner gott att du lämnar Lillieström efter dig I HinderPomern att fullfölja och vedh macht holla vadh du haf:r där disponerat**, schrieb Axel Oxenstierna an Johan am 22. April 1643, „och förfoge dig först åt FörPomern och sedan åth Wismar at vara tractaten så mycket närmare**. Gjörwell: Bref ifrån Axel Oxenstierna I: 4 S 70. J. N. Lillieström an J. Adler Salvius, datiert Stettin, den 20. Mai 1643; UUB: 82 83 E 371 a. Malmström: Bidrag 1630—1653 S. 88. Bär: Politik Pommerns S. 421 f. Bär: Politik Pommerns S. 155. Chemnitz: Schwedischer Krieg IV: 5 S. 53. Vgl. 84 86 Kap. 6.1.1.

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