RSK 6

NOrwcgon, Island) hzw. “osrnordischcn” (Sclnvedcn, I'innland) )urisrisclion Aiishildiinu.stradiri()n iind aucli xon eiiiLMii \crschiedcnarriuon Borufsl)ild rcden kaiin. I'^s scheinr cine schr u'liickliclic Lr)sun<j dor dänischcn \ crordminu; uvwcscn zu sein, eino niedcro Priifung fiir “iingchildcre I,cure” cinzutulircn, well man dadurch hcdicrc I'ordcrungen an die Kandidaten der Rechte, d. h. an die zukiinfrigen Richter und Rechtsanwalte an den ()l)ergerichren und die Beamten in den Ministerien, stellen konnte. Idne weitere Difterenzierung wurde mit deii l^riidikaten eingetiihrt. Audi ein Kandidatenzeugnis mit schlechtem Rriidikat war und ist fast niclits wert; in den Statuten der iuristisclien I'akultat in Oslo gah es ledentalls noch in den (Soer-jahren die Bestimmung, dass wenn iemand die juristische Pridung mit höchstem Prädikar ahlegte, dies “dem König herichtet” wurde, dies ist der alte (jedanke, dass der Kc'inig die liesten Diener wiihlen krinnen muss. Innerhalh des juristenstandes gah es und giht es wohl noch eine in der Aushildung gegriindete I lierarchie, die der “ostnordischen” Tradition xcillig tremd ist. Ohwohl die unhelriedigende \ erordnung \ (in 1749 sowohl in Schweden als auch in I'innland schon am .\nfang des 19. Jahrhunderrs \ erändert wurde, klagte man noch das 19. jahrhundert hindurch (iher die schlechte Aushildung und die geringen Kenntnisse der juristen. In heiden Ländern hlieh die Priitung des Kandidaten der Rechte das erste akademische ITxamen, an der nur kiinftige Rechtswissenschaltler interessiert waren. Oiese Kandidatenpriitung kam zumindest in I'innland sehr selten xor und w tirde z. B. in der Periode i(Sio-i<S^o nur tiinf'mal ahgelegt. Kiintrige Richter, .Vnwälte usw. hrauchten nur ein Rechtsexamen (Staatsexamen) ohne akademischen 'I'itel und mit weir geringeren Antorderungen. Die allgemeine Priifung in Schweden war die sog. 1 lotgerichrsiiriitung, die mit dem Rechtse.xamen in I'innland \ ergleichhar war. lA'st in der ersten I lälfre des xorigenjahrhunderts w urde der Dualismus zwischen Berufspruhmgen und akademischen I'.xamina autgehohen. .\uch in Schweden und in I'innland wurden allnuihlich Pradikate eingetiihrr, sie erhielren aher nur geringe Bedeu171

RkJQdWJsaXNoZXIy MjYyNDk=