RSK 6

mit cincr hcsrimmrcn Person \ erkniiptt. In Schweden gah der ohen erwähnte Nehrman sehon imJahre 172; ein (iutaehren iiher die reelitsw issensehatrlichen Studien ab, in dem er die Idnfuhrung einer juristischen Berufspriitung xorschlug. Oieser \orsehlag wurde aher im Kanzleikollegium arehix iert und \ ergessen; erst naeh is Jahren w iirde er xorgeholt und dann als (irundlage der \ erordnung xerwendet. In Dänemark soil laut Tradition Andreas I loier (1690-1-39) die fiihrende Kraft hei der Iditstelumg der Xerordnung gewesen sein, olnvohl es unklar gehliehen ist, inwieweit er wirklich den Inhalt heeintlussen konnte. 1 loier war ein tx pisehes Lni\ ersalgenie jener /eit: Ar/.t, I listoriker und Rechtswissenschaftler. Interessant ist, dass sowohl Nehrman als aueh I loier hei Cdiristian d homasius in I lalle studiert hatten, und es ist offenhar, dass die Neuordnung der jurastudien auf die Ideen xon riiomasius zuruckgefuhrt xxerden kann. 1'reilieh nur die Idee einer Studienreform; der \ orschlag Nehrmans xxar ehen so ohertlächlich und zxxeideutig xx ie die endgiiltige X erordnung, xxährend man in Dänemark die Berufspriifung der theologisehen I'akidtat als X orhild x erxxenden konnte. In der X erordnung xx ies man aueh mehrrnals auf die Aushildung der Pfarrer hin, die sehon seit 1629 geregelt xxorden xxar. 6. Die Xerordnung xom Jahre i-:;6 xxird als der Xnfang und die (ifundlage desjuristenstandes in Dänemark und Norxxegen angesehen und ihr 200. Jahrestag xvurde imJahre 19^6 gefeiert, u. a. xvurde eine umtangreiehe I'estsehrift x eröffentlieht, in der die (lesehiehte soxxohl der Juristenaushildung als aueh der dänisehen Reehtsxx issensehaft dargestellt xxorden ist. Der 200. Jahrestag der sehxxedisehen Xerordnung imJahre 1949 ging aher soxvohl in Sehxveden als aueh in I'innland x tillig spurlos xorhei. Die untersehiedliehe lonstellung zu den ersten Xerordnungen zeigt die x ersehiedene Bedeutung, positix oder negatix, der ersten Studienreformin Dänemark-Norxxegen hzxx. in Sehxxeden-Pinnland. Ds ist m. le klar, dass die Xerordnungen des iS. Jahrhunderts xxeitgehende I'olgen his ins 20. Jahrhundert hatten, so dass man noeh heutzutage xon einer “xxestnordisehen” (Dänemark, 170

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