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tias /.i\ ilrcchr oestellr iiiitl hesoiidcrs iiher das jus occouotnicum^ des- 'scn foutcs i7iaii souolil in den Handels- und Baubiichern des Reiehsgeserzlniehs finden konnre als aiieh in den Insrrukrienen der k^inigliehen Kollegien. liirwas sparer - also naehdeni das Staatsreehr schon ahgehandelt war - stand phltzlieh das jiis ccdcsinsticnm svccdimm ini Mittelpunkt des Inreresses C-ollings. l)as Sraatskirchensvstein Schwedens wurde hier diireh I Vagen eindentiu: geklärt: welehe sind die ////v/ collcgidlidr Silfwerhielin erklärte, dass diese ans den Reehren, (leisrliehe zu ordinieren, Konzilien einzuherufen und I enipel autzul^auen, besreben. Der Srudenr Magnus 1 loftgardr wurde ansehliebend getragr, \\ ie die (jenieinden diese jura eollegialia niirzen. Die Anrworr w urde ganz kurz: diese Reebte sind an den prineeps rransterierr. (ietreu seiner (lewobnbeit waren (iiollings letzre Kragen deni Rrozessreebt \orbebalten. \ ielleiebr ist sogar bier eine \orsiehtige Kritik gegen die herrsehenden /ustände in der danialigen Reebtsptlege \ersteekt. Der Student Daniel Bartot defmierte, was ein summariseber Rrozess war, und sein Koniniilitone Lorenz Isaae La Rose bekani die IVage, ob summarisehe Prozesse stattfanden. Seine Antwort; "ja, olnvobl es so eruas niebt geben sollte." Im b^xamen batte Nelander lo' I'ragen gestellt, C'olling 8;. Zus a ni ni enfassung Was lässt sicb nun aus diesen drei Priitungen sebliel.Wm? leb meine erstens, dass es durcbaus xerständlieb war, dass man seitens der (lerichte und der Behörden eigene Priifungen durehtuhren lieli Die w iebtigsren (Iriinde dafiir sind sebon längst bekannt: das 1'eblen sowobl eines einbeitlieben Notens\stems als aueh \on Anweisungen, welebe Reehtsgel^iete iil^erbaupt priifungsrelewant waren. (lleiehzeitig muss man aueh in 1'rage stellen, inwiewveit ein kollektixes Priitungs- \ertahren wäbrend einer ziemlieh begrenzten /eit (\’on neun Lhr morgens bis spätestens eins) iiberhaupt griindliehere, indi\ iduelle Kontrollen ermr)gliebte. \ ielleiebr waren die Nerbältnisse in I.und, 30 LUA: Juridiska fakultetens i Lund arkiv A 111:1 a, S. 117-124. dS

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