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in Srockholni cinrrat. Monatclanoc \ orsuche des unrcrlogcnen Xcrrclbias, dicsc Wahl an/ntcchrcn, bliohen ertolglos. Als dor iiinusrc dor drei Konibarranten imjahro |■'6o als Ib sror \ orsrarb \ barren sieh die Wogo dor boidon andoron tasr ornorir u,okroii/.r, da siob Norrolbla run die Naohtolgo Idigolbroohrs als \ i/opräsidonr in \\ isinar bowarb^ iind Balrhasar \ ()n don prasonrarionsboroohrigron poininorsohon Srädron liiroin Assossorar am dVibimal rorgosoblagon wrirdo. Dio sohwodisoho Krone /og os lodooh ror, oinon bowäbrron \ orrroror am RK(i zii babon rmd boliol,^ Norrolbla angosiohrs dor 72 Enttäuscht schrieb Nettelbla am 22.11.1750 an den Hofkanzler in Stockholm; Man hätte mirdie wenigen jahre. so noch zu leben babe, diese Bedienung wohl gönnen können, and ware Herr von Engelbrecht doch zeitig genug dahin gelanget, ich hätte auch die Bemuhung ebenso reichlich recompensiert als wie er (RAS, Germanica 246). 73 Engelbrecht verstarb am 4.9.1760 im Alter von 51 Jahren in Wismar. Wahrend seiner Amtszeit als Assessor und Vizeprasident hatte Engelbrecht versucht, an das Editionsvorhaben David Mevius' anzukniipfen und ausgewahite Fälle des Tribunals durch den Druck einer gröBeren gelehrten Öffentlichkeit bekannt zu machen und damit das Prestige des Tribunals zu erhöhen. Da sich die Rahmenbedingungen jedoch drastisch verändert hatten (zu Zeiten Mevius’ war Schweden eine GroBmacht, das Tribunal eine interessante Alternative zu den obersten Reichsgerichten, zu Engelbrechts Zeiten hatte der schwedische Einfluss im Reich nahezu jede Bedeutung verloren, das Tribunal war durch die EinbuBen im Gerichtssprengel zu einem minderbedeutsamen Territorialgericht abgesunken) konnte diese mehrbändige Veröffentlichung jedoch nicht an den Erfolg Mevius' ankniipfen. Observationum selectiorum forensium, maximam partern accessionum ad Mevii opus decisionum, Specimen 1, Wismar-Leipzig 1748, Specimen II, Wismar-Leipzig 1749; Specmen III, Wismar-Leipzig 1750, Specimen posthumumordine quartum. Cum indice rerum et verborum in tribus prioribus et in hoc specimine occurentium. Adiecta est vita b. Auctoris eiusque oratio, occasione primi jubilaei secularis in S.R. Tribunali habita; cura johann Gustaf Friedrich ab Engelbrechten, S.R. tribunalis Assessoris, Wismar-Biitzow 1771. 74 Am 27.9.1760 bewarb sich Nettelbla beim König erneut auf die Stelle des Vizepräsidenten am Tribunal. Er beteuerte, dass er dem Reich Schweden in Wismar bessere Dienste leisten könne als in Wetzlar, wo er bereits 18 lahre ausgehalten hatte und bat um seine AbberufungvomRKG. In einem ahniichen Brief an die Reichskanziei schrieb er, es ware sicher rathsam, einen gebohrenen Schweden an das Tribunal nach Wismar zu befordern (RAS, Biographica N 3). Um so gröBer war seine Enttäuschung, als seine Bewerbung erneut nicht beriicksichtigt wurde, sondern Christoph Erhardt von Corswant den Posten erhielt, da der Präsident des Tribunals dem König geraten hatte, lieber einen der erfahrenen Assessoren auf das Vizeprasidentenamt zu befördern und fiir ihn einen jungen Nachfolger an das Tribunal zu berufen, als einen alten Mann wie Nettelbla nach Wismar zu holen und damit die innere Rangfolge des Gerichts in Unordnung zu bringen (RAS, Wismariensia 23). 75 Seit dem i75oer )ahren hatte sich Nettelbla in sein Schicksal ergeben, am RKG ausharren zu rniissen. Dies wurde u.a. auch daran sichtbar, dass er begann, sich wissenschaftlich mit dem RKG auseinander zu setzen und bemerkenswerte Vorschläge fur dessen Verbesserung unterbreitete. Diese finden sich in: Ohnzielsetzlicher Vortrag, eine gelehrte Privatsocietat, zur Erläuterung, Verbesserung und Erleichterung des Kaiserlichen Reichskammergerichts-Justizwesens und Processus bey höchstgedachtem Gericht einzurichten, Wetzlar 1755; Anzeige einer zu ediII7

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