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Rättshistorisk forskning — Danmark 169 Universität Kopenhagen. Sein Hauptwerk Dansk Retshistorie entstand im Laufe einer Reihe von Jahren und lag erst 1940 in endgiiltiger Form vor. Im Bereich der Geschichte der Rechtsquellen und des Verfassungsrechts bis etwa 1700 und hinsichtlich einer Reihe benachbarter Gebiete ist das Werk ein Klassiker der dänischen rechtshistorischen Forschung. Während die Themen Jorgensens innerhalb des nationalen Rechts lagen, ist sein Zeitgenosse C. W. Westrup (1874— 1958) international bekannt fur Forschung, die sich sehr friih bei der Beschäftigung mit rechtsethnographischen Themen vom friihen römischen Recht her auf eine soziologisch-komparative Methode stiitzt. Kennzeichnend fiir die Forschung nach dem zweiten Weltkrieg ist ein zunehmendes Interesse, die dänische Rechtsentwicklung in einer gröBeren europäischen Zusammenhang zu stellen {Stig luul, Thöger Nielsen). Hinzu kommt ein wachsendes Interesse fiir das 18. und 19. Jahrhundert. In den letzten Jahrzehnten kann mann wciter umfangreiche Bemiihungen um die Veröffentlichung rechtlichen Quellenmaterials vermerken. Die Analyse dieses Materials stellt den Anhängern der Rechtsgeschichte an den juristischen Fakultäten in Kopenhagen und Aarhus aktuelle und notwendige Aufgaben. Die Zahl der Plansteilen fiir Rechtsgeschichte ist während des allgemeinen Ausbaus in den sechziger Jahren vermehrt worden. Heute geht es um die Aufgabe, die Berechtigung dieser Expansion zu beweisen und die Stellung der Rchtsgeschichte unter den Gesellschaftswissenschaften in vorurteilsfreier internationaler und interdisziplinärer Zusammenarbeit zu erhalten.

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