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die höchsten gerichte und rechtliche zeitgeschichte: ausgangslage seineQuellen in einer unbestimtenVielzahl von Archiven ermitteln müssen, in denen die Urkunden lagern, die im Zusammenhang von Hofgerichtsprozessenentstandenwaren.DasArchivdesReichskammergerichts war im 19. Jahrhundert unter den Staaten des Deutschen Bundes aufgeteilt worden.2 Seitdem lagern die Prozessakten in Teilbeständen in den Staatsarchiven der deutschen Länder, sofern man sich dort nicht der unerwünschten Aktenmassen in Verkennung ihres Wertes durch Kassation entledigt hatte. Die Hinterlassenschaft des Reichshofrates lag als unerschlossener und damit so gut wie unbenutzbarer Aktenberg im Wiener Haus, – Hof- und Staatsarchiv.3 Wissenschaftlichwar fürdashoch- und spätmittelalterliche Hofgericht 1968 immer noch Otto Franklins monumentale Publikation aus den Jahren1867und1869 der maßgebliche Referenztitel.4 Seitdem waren nur die Quellen einiger Hofgerichtsprozesse publiziert worden, wodurch Franklins dünne Quellengrundlage zwar etwas, aber keineswegs hinreichend vergrößert wurde.5 Nur wenige Jahrzehnte jünger war die noch heute unübertroffene, 1911 erschienene Monographie Rudolf Smends zum Reichskammergericht.6 Smends in großen Teilen differenzierten Ergebnisse hatten allerdings das grundsätzlich negative Urteil über das Reichskammergericht nicht kor2 Friedrich Battenberg, Reichskammergericht und Archivwesen–Zum Stand der Erschließung der Reichskammergerichtsakten. In: Das Reichskammergericht in der deutschen Geschichte. Stand der Forschung, Forschungsperspektiven. Quellen und Forschungen zur Höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich (QFHG), Bd. 21,Köln-Wien1990, 173 ff., 176 ff. 3 Wolfgang Sellert konnte die Göttinger und die Wiener Akademien der Wissenschaft für die Finanzierung der Neuverzeichnung wenigstens der älteren Beständedes Reichshofratsarchivs in Zusammenarbeit mit dem Haus-, Hof- und Staatsarchiv gewinnen. Es liegen vor: Die Akten des kaiserlichen Reichshofrats, herausgegeben von Wolfgang Sellert, Serie I, Alte Prager Akten Bd. 1, Berlin 2009–Bd. 5, Berlin 2014; Serie II Antiqua, Bd,1 Berlin, 2010–Bd. 3 Berlin 2016. 4 OttoFranklin,Das Reichshofgericht imMittelalter. Bd.1,Weimar1867, Bd. 2Weimar 1869. Nachdruck Hildesheim 1967. 5 Nachweise: Bernhard Diestelkamp, Einleitung zur Reihe Urkundenregesten…, in Urkundenregesten zur Tätigkeit des Deutschen Königs- und Hofgerichts bis 1451. Bd.1, Die Zeit von Konrad I. bis Heinrich VI. (911-1197), Köln.-Wien, 1988. 6 Rudolf Smend, Das Reichskammergericht. Geschichte und Verfassung. Quellen und Studien zur Verfassungsgeschichte des Deutschen Reiches 4 Heft 2, Weimar 1911. Nachdruck Aalen 1965, 65

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