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ls ich 1968 nacheinem Thema für meine Frankfurter Antrittsvorlesung suchte, entdeckte ich das weite Feld der Höchsten Ge- A richtsbarkeit im Alten Reich, das von der Wissenschaft über lange Zeit hin trotz seiner zentralen Bedeutung für die Rechts- und Verfassungsgeschichte sträflich vernachlässigt worden war. Zwei Gründe waren dafür verantwortlich. Zum einen fielen die Höchstgerichte des Heiligen Römischen Reiches derselben negativen Beurteilung wie das Alte Reich zum Opfer. Die Historiker des verspäteten Nationalstaats Deutschland hatten im19. und20. Jahrhundert dieGeschichte des Alten Reiches als die Geschichte seines Scheitern als moderner Verwaltungs- und Zentralstaat beschrieben.Wenndas Reich nur ein schwaches Gebilde in der Mitte Europas war, das niemals die Form eines moderner Staates hatte erlangen können, dann konnten auch dessen Höchstgerichte kaum anders als ineffektiv und bedeutungslos gewesen sein. Nur zu gern glaubte man deshalb einigen anekdotischen Berichten über das Versagen insbesondere des Reichskammergerichts.Vor allem aber fehlte es an gut erschlossenen Quellen, anhand deren man die negativen Urteile über die Arbeit der Gerichte hätte überprüfen können. Die mittelalterliche Königsgerichtsbarkeit hatte kein Gerichtsarchiv hinterlassen. Ein Forscher hätte also part i • supreme courts • bernhard diestelkamp 64 internal exile of his own making, secretly helped those who were being persecuted by the regime. Friedrich Klausing (1920–1944), though, having begun as a Nazi enthusiast in the beginning, ended as a 20 July Plotter and a victim of the regime. The University’s centenary in 2014 was my excuse to revisit the history of the Frankfurt law faculty and the department of law up to the end of twentieth century, rounding off the brief history of the faculty up to 1933 which I had included in a volume I edited with Michael Stolleis in 1989, as an introduction to short biographies of leading Frankfurt law professors. Die höchsten Gerichte und Rechtliche Zeitgeschichte: Ausgangslage

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