RS 29

part i • supreme courts • bernhard diestelkamp rigieren können. Auch zu dieser Thematik gab es bis 1968 nur wenige neuere Titel, meist Dissertationen.7 Die wichtigsten Reichskammergerichtsordnungen waren wenigstens in einigermaßen recenten Drucken benutzbar, auch wenn diese den Anforderungen an eine kritische Edition nicht entsprachen. Noch desaströser war das Bild beim Reichshofrat, für den insgesamt nurdieDarstellungvonOtto von Gschliesser vorlag ohne Ergänzung wenigstens durch einige Aufsätze oder Dissertationen.8 Die Ordnungen des Reichshofrats konnten nur in den seltenen Drucken der Reichspublizistik benutzt werden. Diese Bestandsaufnahme9 hatte aufgezeigt, dass der Nachholbedarf auf diesem Feld der Rechtsgeschichte zu groß war, um von einem einzelnen bewältigt werden zu können.Daher beschlossen die Kollegen Eisenhardt, Gudian, Laufs und Sellert, sich gemeinsammit mir dieser Arbeit zu widmen Wir teilten die Arbeitsgebiete so unter uns auf, dass die Hoffnung bestand, die empfindlichsten Lücken in absehbarer Zeit schließen zu können. Ich übernahm die Sammlung der „Urkunden zur Tätigkeit des deutschen Königs- und Hofgerichts bis 1451“ aus Drucken und den Empfängerarchiven sowie deren Publikation in Regestenform. Damit sollten Forschungen zur hoch- und spätmittelalterlichen Höchstgerichtsbarkeit 7 Dazu: Bernhard Diestelkamp, Das Reichskammergericht im Rechtsleben des 16. Jahrhunderts, in:Rechtsgeschichte als Kulturgeschichte. Festschrift für Adalbert Erler zum70. Geburtstag, Aalen 1976, 435. Nachdruck, in: Bernhard Diestelkamp, Recht und Gericht im Heiligen Römischen Reich. Ius commune, Sonderhefte Studien zur europäischen Rechtsgeschichte Bd. 122, Frankfurt am Main 1999, 213 ff., 214 f. Deutlich zu erkennen ist dies auch in der Literaturliste zum Artikel ‘Reichskammergericht’ von Adolf Laufs, in: Handwörterbuch zur Deutschen Rechtsgeschichte (HRG) Bd.IV, Berlin1986, Sp. 655 ff., 660 ff. Allerdings finden sich darin auch schon die ersten Ergebnisse des Neubeginns. 8 Otto von Gschliesser, Der Reichshofrat. Veröffentlichungen der Kommission für neuere Geschichte des ehemaligen Österreich Bd. 33. Wien 1942. 9 Illustrative Übersicht über die Forschungsentwicklung: Peter Oestmann, Höchstrichterliche Rechsprechung imAltenReich. Einleitende Überlegungen, in: Prozesspraxis im Alten Reich. Annäherungen–Fallstudien–Statistiken. QFHG. Bd. 50, 2005, 1 ff. 66 Forschungsgruppe und Aufgabenverteilung

RkJQdWJsaXNoZXIy MjYyNDk=