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se Nebenbestimmungen enthält23. Im Jahre 1926war der Anhang auf 19Materiengruppen angewachsen und umfaßte nunmehr 63 Nebengesetze beziehungsweise Nebenbestimmungen!24 Im selben Jahr enthielt eine andereTextausgabe zusätzlich zumABGB 26 Sachgruppen mit weit über 100 Nebengesetzen und Nebenbestimmungen, darunter solche aus der Bundesverfassung und dem Staatsvertrag von St. Germain, weiters etwa auch die Satzungen der österreichischen Nationalbank und das Denkmalschutzgesetz; sie gab sich demnach auch nicht mehr als ABGB-Ausgabe aus, sondern als solche des Bürgerlichen Rechts überhaupt.25 Eine Lose-Blatt-Gesetzsammlung26 mit Stichtag 30. April 2003 zählt zum materiellen Zivilrecht im weiteren Sinn, also unter Einschluß auch des Handelsrechts, neben demABGB bereits 190 Gesetze auf.Anders betrachtet: In einer 1999 erschienene ABGB -Ausgabe27 folgen auf rund 2500 Seiten ABGB-Text samt Judikatur zusätzlich rund700Seiten an Nebengesetzen, jedoch ohne Judikatur: Der ABGB-Teil umfaßt also etwa dreiViertel der Ausgabe, der Nebengesetz-Teil einViertel. Rechnet man jedoch im ABGB-Teil die Judikatur ab, dann verhält sich dieser zum Nebengesetz-Teil wie eins zu eins. Die Textausgabe “Kodex Bürgerliches Recht”2003 enthält imVerhältnis von gut 1:4 auf 140 Seiten den Text des ABGB und auf etwa 500 Seiten den von Nebengesetzen.28 w i l h e l m b r au n e d e r 88 23 Das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch für das Kaiserthum Oesterreich sammt allen dasselbe ergänzenden und erläuternden Gesetzen undVerordnungen, und den grundsätzlichen Entscheidungen des k.k. obersten Gerichtshofes, 12. verbesserte Auflage, Wien 1887. 24 J. Schey, Das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch in der Fassung nach den drei Teilnovellen samt den einschlägigen Gesetzen undVerordnungen.Aus der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes erläutert,Wien 1926. 25 L. Altmann – S. Jakob – M.Weiser, Das österreichische allgemeine bürgerliche Recht, 3. Aufl.Wien 1926. 26 F. Bydlinski (Hrsg.), Österreichische Gesetze, Stand 30. 4. 2003. 27 R. Dittrich – H.Tades, Das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch samt den einschlägigen Gesetzen undVerordnungen, verweisenden und erläuternden Anmerkungen, Literaturangaben und einer Übersicht über die Rechtsprechung der Gerichte, insbesondere des Obersten Gerichtshofs, 35. Auflage,Wien 1999. 28 F. Mohr, Kodex Bürgerliches Recht, 27. Aufl.Wien 2003.

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