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sichtbar machen, führen nicht ohne Grund den Zweitnamen “Elementa”. In der Sprache Justinians liefern sie damit die Bausteine der Rechtswelt. Die Stärke dieser in die Vergangenheit zurückblickenden Vision des Kaisers ist untrennbar verbunden mit dem Umstand, daß die spezifisch lateinische Fassung der Trinitätslehre durch den von ihr gewählten Zentralbegriff der persona eine ausdifferenzierte Anthropologie mit sich führt und vertieft, die in ihrer Grundlegung der Philosophie entstammt, welche die Grundlagen des klassischen römischen Rechts geliefert hat.52 Während die tria-persona-Lehre der Trinität selbst durch ihr Zentralwort den personalen Monotheismus betont und zugleich der in Justinians Kodifikation verwirklichtenVorstellung einer objektivierten, sinnhaften, als Form des menschlichen Lebens gewollten und wie der Mensch selbst geschaffenen und sich entwickelnden, geistig konzipierten Rechtsordnung Raum gibt53, gehört zu ihr auf der Ebene des Menschen insbesondere seit der großen Trinitäts-Monographie von Augustinus die Lehre, das sich im menschlichen Geist eine imago trinitatis finde54, und zwar durch dessen ebenso unterscheidbare wie notwendig zu lebendigen biographischen Einheit verbundenen Bestandteile: Gedächtnis, Begreifen,Wille. o k k o b e h r e n d s 46 52 Vgl. hierzu bereits mein Beitrag, Der römische Weg zur Subjektivität: Vom Siedlungsgenossen zu Person und Persönlichkeit, in: Fetz/Hagenbüchle/Schulz, Geschichte und Vorgeschichte der modernen Subjektivität, Band 1 (1989) S. 204-254, insbesondere S. 232 ff. 53 Die Beeinflussung der tria-persona-Lehre durch den im Recht so erfolgreichen Grundbegriff war Gegenstand eines intensiven Streits, kann aber, sobald man dessen Ursprung in der von Cicero vertretenen Philosophie mit heranzieht, kaum mehr geleugnet werden.Vgl. die abgewogene Zusammenstellung des Meinungstandes bei Joseph Moingt, Théologie trinitaire de Tertullien (1966) S. 32 und S. 36-40. Zu tria persona Lehre des Augustin etwa De Trinitate VIII 6, 11: Cur ... tres dicimus personas, cum tres Deos aut tres essentias non dicamus.Wie bei Justinian ist der triniatarische Gott (De TrinitateVIII 6, 12) “omnium visibilium et invisibilium conditor”. 54 Augustinus, De Trinitate X, 11, 17-19. Augustinus kennt im übrigen im Menschen auch noch ein vestigium trinitatis in der von ihm in dreigliedriger Weise analysierten sinnlichenWahrnehmung.Vgl. De Trinitate XI, 1, 1. Siehe auch IsidorVII 4, 1 mens habet in se quandam imaginemTrinitatis.

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