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menschlichen Person, die zugleich als Schöpfer und Destinatär der Einrichtungen des Rechts gedacht war. Ziel des Rechts war die Gewährleistung der Güter- undVerkehrsordnung unter dem Prinzip der Gleichheit (aequitas), die in aequitas civilis, die Strukturen der institutio aequitatis, und die aequitas naturalis, die für Verhalten verantwortlich machenden Werte des natürlichen, in jedem Individuum keimhaft angelegten Rechtsgewissens geschieden war. Die Durchsetzung der beiden Gleichheitsgedanken, in denen der vorklassische Dualismus in verwandelter Gestalt wiederkehrte, war Aufgabe des durch das Edikt wirkenden Prätors. Für den ersten Bereich gewährte er Klagmittel, die in ius, auf Rechtsstrukturen hin, für den anderen solche, die in factum, d. h. auf verantwortlich machendesVerhalten hin, konzipiert waren. Die Begriffe ius gentiumund ius civile wurden in diesem System vonWirkprinzipien göttlicher Provenienz zu reinen Ordnungsbegriffen, die es erlaubten, die Bestandteile der vom Magistrat gewährleisteten institutio aequitatis begrifflich zu ordnen und unter das ius gentiumalle Rechtsinstitute der menschlichen Zivilisation und unter das ius civile die Regelungen der Gesetze und des mos maiorumzu rubrizieren.Damit war das Recht als Verbindung von menschlicher Realisierung und menschlichemWissen als reines ius humanumkonstituiert. Der Zugriff dieser Theorie war genauso umfassend und realistisch wie derjenige der Vorgängerin. Nur war das Ergebnis alles andere als ein dynamisches corpus iuris, ein von Prinzipien bewegtes Gesamtgefüge. Das vom Edikt her in Geltung gehaltene klassische System bestand aus ausdifferenzierten, von einander unabhängigen, jeweils streng nach ihrem Wortlaut anzuwendenden Formen im Dienste der menschlichen Personen, derenVernunft die institutio aequitatis des ius hervorgebracht hatte und im Großen und allen Einzelheiten bestätigend, erneuernd und ergänzend am Leben hielt, und wurde ergänzt durch Prozeßmittel des Prätors, die naturali aquitate verantwortlich machten, wenn evidente menschliche Gewissenswerte dies forderten. Kodifikationsd i e k o d i f i k at i o n u n d d i e j u r i s t e n 37

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