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d i e k o d i f i k at i o n u n d d i e j u r i s t e n 153 Kritik gegeben. Im Gegenteil, sowohl die reformgesinnten Erneuerungskräfte als die reformgegnerisch geltenden Praktiker haben die weitgehende Detailliertheit der Gesetze als trefflich für die Reformgesetze empfunden. Seit den ersten Reformgesetze hat man in Estland eine durchaus ähnliche Regelungstechnik benutzt. In einer Lage, wo man tiefgreifendeVeränderung der geltenden Privatrechtsordnung zum Ziel gestellt hat, in allen Bereichen des Rechtsstabs aber hinreichend qualifizierte Kräfte nur in kleiner Menge oder überhaupt keine hatte, hat man dem Gesetzesrecht u.a. die didaktischen Aufgaben zugeschrieben.26 Die langen Beispiellisten etc. in den europäischen Richtlinien sind ebenso lehrbuchartig und wirken ebenso lehrerisch wie die der estnischen Reformgesetze. Darüber hinaus findet man in früherer Privatrechtsgeschichte Estlands ganz ähnliche kasuistisch orientierte Regelungstechnik vor allem im Baltischen Privatrecht und davon ausgehend in vielen Stellen des estnischen Entwurfs 1936/40. Folgerichtig kommt die Regelungstechnik der europäischen Richtlinien für die estnischen Juristen als bekannt oder gar einzig treffliche vor und gerade in diesem Schmerzpunkt vieler innerstaatlichen europäischen Rechtsordnungen herrscht in Estland ein völliger Einklang mit supranationalen europäischen Rechtsakten. Das deutsche Privatrecht hat man in Estland trotzdem immer weiter als Vorbild im Auge behalten. Es waren aber immer weniger die eigentlichen BGB-Vorschriften. Die estnischen Reformkräfte haben vielmehr die neueren Entwicklungen in deutscher Rechtsdogmatik und Praxis angelockt, die imVergleich zu dem tragenden Gedankengut von BGB als gegenwartsgerechter oder gar zukunftsweisender eingeschätzt wurden.27 In diesem Punkt hat sich also ebenfalls der Tendenz durchgesetzt, der den estnischen Reformverlauf überhaupt charakterisiert: die anfängliche 26 Exemplarisch an manchen Regelungen des estnischen Sachenrechtsgesetzes:M. Luts, Textbook of Pandects or New Style of Legislation in Estonia? – In: Juridica International: Law Review University of Tartu.Vol.VI. 2001, S. 152 ff. 27 Ob so ein Urteil gegenüber das BGB-Recht und die neuen dogmatischen Figuren

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