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d i e k o d i f i k at i o n u n d d i e j u r i s t e n 141 niveau der Gesetzgebung.Was man unter den genannten Zielen undVorbilder genauer verstehen soll, war und ist allerdings nicht sehr klar. Immerhin bleibt es kein Zweifel daran, dass man an eine grundlegende Erneuerung des Rechtssystems gedacht hat. Innovatio sollte vor allem durch eine (Wieder-)Annäherung an die europäische Rechtsradition oder vielmehr durch den Anschluss an die gegenwärtige Situation in der europäischen Rechtsentwicklung - was man darunter auch verstehen mag - erreicht werden. Die restitutio von EstlandsVorkriegsrechtsordnung wird dabei ebenfalls nicht vergessen, wenn auch nicht inVordergrund gestellt. Die von der Koalition aufgezählten Reformziele und -vorbilder erinnern an eine dichterisch-künstlerische Bewegung vom Anfang des 20. Jahrhunderts in Estland, die sich als “Jung-Estland” benannte und dessen Kampfslogan ich hier in Untertitel benutzte:“Man bleibe Este, aber werde auch Europäer!” Es war nun allerdings zu fragen, wo soll man das Europa des Privatrechts suchen. Es ist allerdings auffallend, dass in der Koalitionsvereinbarung 1992 von allen europäischen innerstaatlichen Rechtsordnungen nur die deutsche separat erwähnt wurde. Andererseits merkt man ebenfalls, dass man das Einbeziehen des deutschen Rechts als Muster und Vorbild in gleichem Atemzug durch den historischen Argument begründet hat. Es lässt sich dabei jedoch fragen, ob der Argument zur Relativierung oder Verstärkung der Vorbildlichkeit der deutschen Rechtsordnung bei der Privatrechtsreform in Estland dienen sollte und konnte. Anhand einiger grundlegenden Lösungen der in Estland eingeschlagenenWege kann man es näher betrachten. Damit man die weiteren Überlegungen leichter verfolgen kann, habe ich hier die Gesetzgei i i . deutschland als par s pro toto für europa ode r hi stori sche r b ig brothe r de r rechtsordnung in e stland?

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