RS 23

lichenTeile erheblich wie besonders in der Entmündigungsverordnung 1916, wo jene 10, diese 62 Paragraphen ausmachten. Es gab auch eine gegenteilige Entwicklung: Enthielt das Todeserklärungsgesetz 1883 schon seiner Bezeichnung nach ausschließlich Verfahrensrecht, so gab es im Todeserklärungsgesetz 1939 doch11 materiellrechtliche Paragraphen wenngleich gegenüber 43 verfahrensrechtlichen und es hält im Todeserklärungsgesetz 1950 dasVerfahrensrecht mit 12 den 11 materiellrechtlichen Paragraphen die Waage. Materielles Recht, Verfahrensrecht und überdies Steuerrecht enthält das Baurechtsgesetz 1912, wobei ersteres 12 von 19 Paragraphen ausmacht. DieWohnungseigentumsgesetze ab 1948 verbanden in steigendem Maße sachenrechtliche, schuldrechtliche, verfahrensrechtliche und steuerliche Elemente teils in Gemengelage zu einer Komplettregelung.Von den 13 Paragraphen des Wohnungseigentumsgesetzes 1948 hatten noch 12 fast ausschließlich materielles Privatrecht enthalten, während es 2002 49 von 53 waren, wobei sich in manchen Paragraphen Materien mischen wie etwa materielles Recht und Zivilverfahrensrecht (z.B. § 10). Hier zeigt sich klar die Tendenz des Ausbaus eines Nebengesetzes zu einer Komplettregelung. Auch das Ratengesetz 1961, das Konsumentenschutzgesetz 1979 und das Fortpflanzungsmedizingesetz 1992 enthalten außer ihren nahezu ausschließlich privatrechtlichen Bestimmungen ausdrücklich “Strafbestimmungen” und Bestimmungen wie zu “Gerichtsstand” bzw.“Änderung der Jurisdiktionsnorm”. Selbst das ausschließlich privatrechtliche Bauträgervertragsgesetz 1997 und das Teilzeitnutzungsgesetz 1997 enthalten “Strafbestimmungen”. Das Vereinssachwalterschaftsgesetz 1990 ist nicht nur ein Nebengesetz zu § 281, sondern überwiegend zum Vereinsgesetz. Das Bauträgervertragsgesetz 1997 und das Teilzeitnutzungsgesetz 1997 schufen jeweils einen neuen Vertragstyp, in dem sich schuldund sachenrechtliche Elemente verbinden können. Zwar nur das Privatrecht, jedoch sämtliche Materien des ABGB betrifft das IPR-Gesetz 1978,73 mehrere davon das Notariatsw i l h e l m b r au n e d e r 104

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