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Di-:r „Individuai.ismus“ gegen das Individuum Diesc Denkweise ist, mehr oder weniger unbewufit, im Spezifischen eben auch genau jene dcr internationalcn Doktrin, tur die das „ohne den Staat findet das Individuum nicht einmal sich selbst“ fast als obiter dictum zu der Argumentation des - sicher unter alien besten - Ansatzes gehört, der versucht sich auf das jus cogcns zu stiitzen. Die (wohl eher erwiinschte und erhoffte) „substanzielle“ Änderung der Mehrheitsmeinung mulke also angenommen werden, auch wenn man durchaus bcmerkt hattc, dal^ sie sich in Wahrhcit ,zuträgt‘, ohne einen (den?) Schliisselpunkt anzuriihren, d.h. „ohne auf die internationale Subjektivität des Individuums selbst einzuwirken, die, im iibrigen, weiterhin abgelehnt wird“ (M. R. Saulle). Vielleicht — und hier kommen wir auf einen der durch die Vertiefung der Thesen des romanoschen Pluralismus stammenden Fixpunkte zuriick - handelt es sich also darum, ein Problemvon ,Kompetenzen‘ zu klären. Angenommen dab es evident sei, dab die Praxis unter dem untersuchten Blickpunkt alles in allem ziemlich ablehnend gegen eine Doktrin ist, die, im tibrigen, niemals mit ihr ubereingestimmt hat, aber noch weniger in der Lage sein wird, ich sage nicht sie zu leiten, aber noch nicht einmal sie auch nur zu beeinflussen, sollte sie weiterhin konzeptuell derartig in ihrem Inneren geteilt bleiben, wenn wir das alscs annehmen, dann käme vielleicht der internationalistischen Doktrin die Pflicht zu, ihre Aufgaben neu zu tiberdenken und sich neu zusammenzustellen. Und die Ebene, auf dcr sie genau dieses tun wird, ist auch fur unsere Problcmatik cntscheidcnd: wenn man fortfährt einen kurzsichtigen ,Realismus‘ vorzuziehen, der sich demtraditionalistischen Ansatz staatalistischer Auspragung angleicht, umdabei ,zu helfcn‘ zu verhindern ,dic Individuen in rclevantern Mabe dem staatlichen Dominiumzu entzichen“, ist cs klar, dab das juristisch-dogmatische Thema einer gcnerellcn Persönlichkeit des einzclncn Subjektes undiskutierbar bleibt und alle (juristischen/rechtlichen) Lösungen, auch die mit den besten Intentionen, werden amEnde an das Wohlwollen dcr internationalen und internen Biirokratien gebunden bleiben, die oft in einemstaatalistischen Klima geboren und aufgewachscn sind, in dem die Doktrin keine andere, wenn auch mehr oder weniger bedeutende Aufgabe hat, als jene das bereits existierende zu rationalisieren. Aber es könnte sich, wenn auch auf ,lange Sicht‘, ein aneferer Weg abzeichnen, und zwar jener zunächst im Inneren der Doktrin sclbst einc radikale ,thec')rctische‘ Veränderung voranzutreiben (ein also scheinbar nicht realisticher Weg), in dem man versucht, die Kategorien neu zu tiberdenken. Eine sichcrlich alien Erfahrungen entgegenlaufende Strategie, die, in der Spannung gegen eine notwendige (und realc) Demokratisierung, davon ausgeht, sich des politischen Charakters der Völkergemeinschaft stets bewubt zu blciben und sich darum anbietet, den der Subjektivität des Individuums positiv emgestcllten Positionen politisch-kulturelle Kraft zu geben (ein politisch-propositiver Charakter dcr juristischen Dogmatik und kein rein rationalisiercnder). Um einer solchen Perspektive gerecht zu werden, scheint 23

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