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Kjell Å. Monf.LR 112 an das juristische Examen, Aufnahme der Rechtsprechung in die Lehre und Zusammenarbeit zwischen Rechtswissenschattlern und Richtern."'* Fiir Winroth spielte die Rechtspflege eine besondere Rolle. Kein schwedischer Rechtswissenschaftler hat vor ihmso stark die Rolle der Gerichtstätigkeit hervorgehoben. In einemAufsatz iiber „Richtermacht und Rechtsentwicklung“ hat Wilhelm Sjögren imJahr 1916 einige Fragen fiir das schwedische Publikum umformuliert, die nach der Einfiihrung des Biirgerlichen Gesetzbuches in Deutschland aufgetreten waren und die Stellung des Richters im Verhältnis zum Gesetzgeber betrafen. Die Freirechtsschule hatte in Schweden eigentlich keine Vertretern, aber Sjögren bietet ein interessantes Beispiel der Interpretation dieser Ideen in Schweden. Er ging von einer alten schwedischen Richterregel des Olaus Petri aus: „Ein guter Richter ist besser, als ein gutes Gesetz, denn er kann sich immer nach den Umständen des Falles richten.“ Mit Hinweisen auf eine Typologie und unter Heranziehung einiger Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes beschrieb er, was er typische Interessen nennen wollte. Eine Typologie war fiir den juristisch gebildeten Richtern notwendig, wenn man sich nicht imNetz der Willkiir verfangen wollte. Mit Jhering und durch seinen Realismus hat die Rechtsprechung meiner Ansicht nach eine stärkere Stellung erhalten. Dazu hat natiirlich auch die generelle Abstrahierung der Gesetzgebung bis zu den Generalklauseln beigetragen. Zudem wurde die Rolle des Richters zunehmend als sehr dynamisch verstanden - so dynamisch, dafi Richter nicht nur als Richter tätig waren, sondern auch als Politiker, auf der Reichsebene als Reichstagsabgeordnete und auf lokaler Ebene in entsprechenden Funktionen. Von Richterautonomie im SinneJherings ist schon die Rede gewesen. Auch in Finnland war man gegeniiber die Interessenjurisprudenz sehr negativ eingestellt. F. O. Lilius war eine der wenigen Ausnahmen. In einem Aufsatz kritisierte er 1904 die alte konstruktive Schule und plädierte statt dessen fiir eine Interessenjurisprudenz. 6. Zusammenfassung Eine Herausforderung verlangt — soil sie erfolgreich sein - ein interessiertes Publikum und eine Antwort. Jhering war ein bedeutender Herausforderer. Er engagierte, ja provozierte seine Gegenwart. Die Herausforderung Jherings an die skandinavischen Rechtswissenschaftler fiihrte zweifellos zu Antworten. Besonders in programmatischen Aufsätzen und Antrittsvorlesungen der Winroth, a. a. O., S. 31. Klami, The Legalists, S. 127.

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