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Jhfrings rfchtsdf.nkf.nafs hfrausfordfrung... Rechtswissenschaftler finden wir dafiir Belege. In den Antrittsvorlesungen wurden oft Ansichten einer neuen — jiingeren —Juristengeneration dargestelit, die das Neue als eine Herausforderung auffafite. Dais die späteren Generationen nordischer Juristen so von Jhering eingenommen waren, war sicher nicht nur der Anziehungskraft seiner historischen Methode zu verdanken, denn sie alterte und die Entwicklung ging iiber sie hinaus. Anziehend war auch Jherings provokativer Stil gegeniiber sich selbst und gegeniiber der akademischen Welt. Jhering war ein rechtgläubiger Akademiker. Er kritisierte nicht nur seine Gegner, sondern auch sich selbst. Es gibt Vertreter dieser Jhering-Tradition auch in Schweden. Alfred Winroth und später Vilhelm Lundstedt und Wilhelm Karlgren waren in diesem Sinne von Jhering eingenommen. Die Arbeiten Jherings waren also nicht nur bedeutungsvoll fiir die Rechtswissenschaft, sondern auch fiir die Entwicklung der Gesetzgebung und fiir die Rechtsprechung. Diese generelle Bemerkung will ich mit einigen Kommentaren abschliel^en. Jhering wurde als ein Vertreter einer vergleichenden Rechtsmethode betrachtet. Besonders Ivar Afzelius betonte diesen Aspekt. Er inspirierte aber auch die Vertreter des Rechtsrealismus. Der norwegische Rechtswissenschaftler Astrup Hoel unterschied in einer Arbeit von 1925 zwischen der älteren, formalistischen Methode und der modernen, realistischen Rechtsmethode.*Er meinte, die formallogische, formalistische Schule fiihre ständig zu Mifiverständnissen im juristischen Entscheidungsprozefi. Jhering und die Interessenjurisprudenz gäben ihm die Antworten, die eine realistische Methodenlehre brauchte."^ Von späteren Juristengenerationen wurden die Ideen Jherings heftig kritisiert. Die Funktion des Rechtes sei sozial. Rechtsnormen, die auf die Vernunft des Menschen gegriindet waren, bedeuteten einen Verstofi gegen die Erfahrung. Der Rechtsbegriff von Windscheid und Jhering war fur die Vertreter der realistischen Schule von Uppsala deshalb unhaltbar. Der Prozessualist Per Olof Ekelöf, der urspriinglich in der Tradition von Hägerströmund Lundstedt ausgebildet worden war, hat die naturhistorische Methode Jherings nachdriicklich kritisiert und sich gefragt, wie er „der ein so intelligenter Kopf war“, den Gedanke vertreten konnte, „daI5 die Rechtswissenschaft ein theoretisches Verhalten ist, das nur die Untersuchung und Feststellung eines schon bestehendes Recht zum Inhalt hat. Das war meiner Meinung nach seine grofie Illusion." schrieb Ekelöf.’*** 113 Astrup Hoel, Den moderne Retsmetode, 1925. - Zit. von Jörgen Dalberg-Larsen, a. a. O. (1988), s. 13 f. A. Hoel, a. a. O., S. 62 ff. Per Olof Ekelöf, Zur naturhistorischen Methode Jherings. Ein Diskussionsbeitrag. - In: Wieacker-Wollschläger (Hrsg.), Jherings Erbe, S. 27 f. 117 118

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