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39 entscheidenden Versuch haben, und zwar die enorme Menge der Staubkörner mit der Ebene der Mentalität und der Bräuche zu verkniipfen, aber nur äufierst selten hat die mittelalterliche Agrargeschichte, den Händen des Technikers entnommen und in die Hände des Historikers von Rang gelegt, dieses gliickliche Schicksal gehabt. Wegen genau dieses Mangels ist sie nicht in der Lage den Rechthistorikern jene Hilfe zu geben, die man erwarten könnte, sicherlich bietet sie eine Fundgrube von Daten verschiedenster Quellen, denen man Rechnung trägen mu£, denen man sich aber auch nicht allzusehr anvertrauen darf. Der Rechtshistoriker, wenn er iiber die Geschichte dinglicher Situationen schreibt, mul? mit dieser Beschränkung des Horizonts auf strukturelle Angelegenheiten, auf den begrenzten Bereich einer Agrarlandschaft unzufrieden sein. Damit beschreibt man nur die äuftere Seite seines sich entwickelnden Gesamtbiides, in demdie Verwaltungs- und Zugehörigkeitsformen eben hauptsächlich Grundorganisation sind, die juristische Dimension in die ökonomische einschneidet, soweit, dafi sie sich mit ihr vermischt, aber es bleibt im Schatten, das, was wir die innere Geschichte des Instituts nennen wollen, ein Gebiet, das den Juristen in erster Person beschäftigt und das nicht kiinstlich oder forciert ist, sondern eine ständige, wenn auch nicht immer leicht zu erkennende Dimension der Geschichte ist.'“ Versuchen wir, uns zu erklären. Verlassen und Kolonisieren von Boden, Produktionskrisen, Bevölkerungskrisen, Wandlungen in der Kräftesituation Verleiher/Empfänger sind nach und nach als die unterirdischen Motive fiir Modifikationen der Eigentumsordnung identifiziert worden. Wir werden diese nicht verneinen. Wir miissen jedoch einen Schritt vorwärts machen. Die Welt der dinglichen Situationen, wegen ihres reinen Ausdriickens fundamentaler Entscheidungen des Subjekts oder der Gemeinschaft, kann nicht auf mechanische Konsequenz gewisser technischer, ökonomischer oder gar demographischer Fakten reduziert werden. Sie mufi, wie gerade gesagt, im Gegenteil in eine Mentalität, einen Branch eingebettet werden. Nehmen wir als Beispiel das mittelalterliche Regime der Eigentiimer wie es (zumindest auf juristischer Ebene) bis zum 19. Jhdt. dominierend war: wir sind iiberzeugt, dafi es zweifelsohne Frucht einer Nachfrage der Strukturen war, aber dal^ es Kraft, Einflufi und einschneidende Bedeutung gewonnen hat, eben weil es der treue Ausdruck einer Mentalität, weil es in dem Knochengeriist der Arbeiter verwurzelt und nicht nur oberflächlich auf ihre Haut geschrieben war. Nur das erklärt das Fortdauern auch iiber das Gebiet der ökonomischen Diesc Dimension wird tur die fruhmittelalterliche Praxis nicht leicht aufzuzeigen sein, weil dessen kulturelle Eigenschaften die Verschmelzung von Fakten und Recht mit sich bringen, und wo das Recht mehr als tormclle Konstruktion Mentalität ist, es ist im Gegenteil einfach in Erfahrungen in denen, fiir ihre spekulative Kraft die wissenschaftliche Reflektion eine dominierende Position innehaben.

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