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124 Rein quantitative Vergleiche werden zwangsläufig schwer zu deuten sein. Denn damit Vergleiche, zeitlich sowie geographisch, sinnvoll werden können, miissen sie ein qualitatives Moment beinhalten. Es reicht nicht aus, die bestrafte oder registrierte Kriminalität zu vergleichen. Auch die „illegale Sphäre“ und die Kontrollstruktur als solche miissen beachtet werden. Das beinhaltet auch, dafi dem Gericht — sowohl dessen formellen als auch dessen informellen Seiten - ein mehr zentraler Platz in Untersuchungen iiber Kriminalität gegeben werden mufi. Dies fiihrt nicht nur zu einer Komplizierung der Studien iiber Kriminalität, sondern auch dazu, dafi neue Fragen auftauchen und neue Problemkomplexe in den Blickpunkt riicken können.

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