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Horst Denzer 18 deutschen Sprache bedient. Auch an der Universität Lund scheint auBerhalb der Vorlesungen viel Deutsch gesprochen worden zu sein, jedenfalls sind die Konsistoriumsprotokolle iiberwiegend in Deutsch abgefaBt. Wenn schon die Verstandigung schwieriger geworden ist, so habe ich aber ein verstandigeres, sachkundigeres Publikum als Pufendorf. Pufendorf wie die meisten Kollegen seiner Zeit klagen heftig iiber den geringen Bildungsstand und die Disziplinlosigkeit ihrer Studenten. An seinen Kollegen Johann Scheffer in Uppsala schreibt Pufendorf: „Nostrae musae huic satis frigent. Humaniorum literarum fatale quoddam fastidium juventutis animum videtur irrepsisse“.^ DaB an diesem Zustand manchmal auch die Professoren und das Universitatssystemschuld waren, wird niemand bestreiten können, wer die Klagen iiber häufige Abwesenheit der Professoren, die Entartung der öffentlichen Vorlesungen in bloBes Diktieren und iiberhaupt die starre, schulmaBige und lebensferne, weil an antiken Autoren orientierte, Ausbildung kennt. Auf Pufendorf traf das alles nicht zu. Nachdem, was wir wissen, ist er ein äuBerst gewissenhafter Lehrer gewesen; er konnte abstrakte Dinge durch Beispiele wiirzen; er lieB sich in wissenschaftlichen Streit ein und beherrschte alle Schattierungen von Humor iiber Ironie bis zu beiBendem Sarkasmus. Dieser Ruf ging ihm durch seine adligen schwedischen Schuler in Heidelberg voraus. Nicht von ungefähr hatte er in Lund als Primarius Professor die meisten Hörer, was den Neid seiner Kollegen, vor allem des Theologen Josua Schwarz und des Juristen Nikolaus Beckmann erregte. Vor allem aber festigte er mit seinem Naturrecht seinen Ruf als wissenschaftliche Ausnahmeerscheinung, die den herkömmlichen schulmäBigen Universitätsunterricht sprengt; ein Ruf, den schon seine scharfsinnige Analyse der Verfassung des deutschen Reiches begriindet hatte. Pufendorf hatte sein Naturrecht schon weitgehend entwickelt, als er nach Lund kam. In einen Brief an Scheffer vom Dezember 1669 bemerkt er, daB er ,De jure naturae et gentium* vollendet habe und daB er es im folgenden Jahr der schwedischen Zensur vorlegen werde.^ Die 1400 Seiten starken „Acht Biicher vomNatur- und Völkerrecht“ und das daraus entwickelte kleinere Kompendium „De officio hominis et civis juxta legem naturalem“ sind 1672 und 1673 in Lund erschienen. Der Name der Stadt und der Universität Lund werden deshalb immer mit dieser groBen wissenschaftlichen Leistung verbunden bleiben. Es ist hier nicht der Ort, den Gedankengang von Pufendorfs naturrechtlichemHauptwerk imeinzelnen nachzuzeichnen.® Ich beschränke mich ‘‘ Brief vom 24.10.1665, Uppsala UB, Handschriftensammlung G260 a, abgedruckt in Oscar Malmström, Samuel Pufendorf och hans arbeten i Sveriges historia, Stockholm 1899. ® Brief vom 18.12.1669, aaO. ® Sofern zu Pufendorfs Naturrecht und seiner wissenschaftssystematischen Einordnung im folgenden auf Nachweise verzichtet wird, sei generell verwiesen auf Horst Denzer, Moralphilosophie und Naturrecht bei Samuel Pufendorf, Miinchen 1972.

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