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Zum aktuellen Stellenwert der Lehre von den „entia moralia“ Von Dr. Friedrich Lachmayer, Universität Wien In der friihen Aufklärung wurde eine Reihe von theoretischen Ansätzen entwickelt, die bis heute nicht zur Gänze verwirklicht wurden. Dazu zählen nicht nur theoretische Fragestellungen des Gottfried Wilhelm Leibniz sondern auch die Lehre von den „entia moralia“, die Samuel Pufendorf imAnschluB an Erhard Weigel konzipierte.^ Wenn man die Wirkungsgeschichte Samuel Pufendorfs betrachtet, dann treten als unmittelbare Folge seiner Arbeiten die naturrechtlichen und völkerrechtlichen Ideen in den Vordergrund und wurden rezipiert, nicht jedoch seine Lehre von den „entia moralia“. Deren Wirkungsgeschichte ist dutch eine erst nach längerer Zeit eingetretene verdeckte Rezeption gekennzeichnet. 1. DiePufendorf-Renaissance inder ,,Reinen Rechtslehre“ Fians Kelsens Anfang des 20. Jahrhunderts setzte mit Hans Kelsens Unterscheidung von „Sein“ und „Sinn“ eine Renaissance der Pufendorfschen Lehre von den „entia moralia“ ein, wenngleich der Bezug zu Pufendorf bei Kelsen nicht deklariert wurde. Dennoch sind die Strukturen der Pufendorfschen Unterscheidung in der „Reinen Rechtslehre“ unverkennbar festzustellen. Der Pufendorfsche Begriff der ..entia moralia“ entspricht dem Kelsenschen Begriff des „Sein“. In den einleitenden Kapiteln der „Reinen Rechtslehre wird mit „Akt‘‘ u 2 ^ H. Welzel, Die Naturrechtslehre des Samuel Pufendorf, 1958; A. VerdroB, Abendländische Rechtsphilosophie, 1963^, 128 f. - H. Kelsen, Reine Rechtslehre, 1960- (im folgenden mit RRL zitiert)

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