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PUFENDORF UND FiNNLAND 93 system Pufendorfs ist zwar zum grossen Teil traditionell (die Sachen sind entweder res corporales oder res incorporales; der Unterschied zwischen Forderung und dinglicheni Recht ist noch dunkel usw.), er hat aber z.B. versucht, die Obligationen zu systematisieren. Die Reform des juristischen Staatsexamens in Finnland hatte zur Folge, dass man neue Lehrbiicher brauchte, und dieser Umstand hat eine ideengeschichtliche Forschung hervorgerufen, die auch in gewissem Umfang auf Pufendorf gerichtet ist. Die Pufendorf-Abschnitte der schon erwähnten Lehrbiicher von Klami und mir basieren auch auf eigenen Forschungen. Die Gedanken Pufendorfs werden auch in anderen Schriften, z.B. im ausfiihrlichen Artikel Hannu Tolonens „Yksityinen ja julkinen uuden ajan alun luonnonoikeudessa"' '* analysiert, in dem der Verfasser auf der Grundlage von den Werken Pufendorfs zu zeigen versucht, dass in der friihen Neuzeit völlig neue Anschauungen des Privateigentums und der öffentlichen Gewalt entstanden sind. ® (Privates und öffcntliches im Naturrecht der friihen Neuzeit.) Oikeus 1979 S. 19—32 und 87—101.

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