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Pufendorf und Finnland Von Professor Dr Lars Björne, Universität Turku Wenn grosse Geister der Geschichte gefeiert werden, ist es eine Tradition, oft sogar eine Pflicht auf die heutige Bedeutung des Gefeierten hinzuweisen. Wenn ich jetzt iiber Pufendorfs Bedeutung in der Forschung und imUnterricht in Finnland heutzutage kurz reden werde, ist meine Mitteilung aber nicht nur ein Zugeständnis an diese Tradition, sondern sie ist auch darauf gegriindet, dass Pufendorfs Bedeutung in Finnland in der letzten Zeit zugenommen hat. Natiirlich kann man nicht sagen, dass es in Finnland eine besondere Pufendorf-Forschung gibt; dazu sind unsere Kräfte zu gering. Pufendorfs Stellung als ein Klassiker des Naturrechts ist aber heute wieder anerkannt worden. Bevor ich Pufendorfs Bedeutung in der Gegenwart darstelle, möchte ich dem Einfluss Pufendorfs in der finnischen Rechtsgeschichte einige Worte widmen. Wie iiberall in Europa teilte Pufendorf auch in Finnland das Schicksal des Naturrechts uberhaupt. Noch in den letzten Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts wurde Pufendorfs „De officio hominis et civis'' in der philosophischen Fakultät der alten Universität Turku als Lehrbuch benutzt.^ Der grösste Rechtswissenschaftler in Schweden-Finnland im späten 18. Jahrhundert Matthias Calonius, der auch der Griinder der finnischen Rechtswissenschaft ist, hat in seinen zum letzten Mai im Jahre 1810 gehaltenen Vorlesungen iiber das Zivilrecht Pufendorf häuftig zitiert,- ob- ^ Mehrere Lehrer haben in ihren Vorlcsungen iiber Pufendorfs „De officio hominis ct civis“ gelesen, siehe Otto Brusiin, Bilmark-Studien. I. Einfiihrung in das Studium der Philosophie Johan Bilmarks, Turku 1971, S. 17 f. Es ist auch möglich, dass man in Turku die schwedische Ubersetzung des Werkes (Anders Wilde, Friherren Samuel Pufendorffs Twenne Böcker om Menniskians Lcfnads och Samlefnads Plicht, Förswenskade och jemförde med Sweriges Lag, beslut och förordningar, B. Pufendorffs Jure Naturae Sc Gentium samt några lärda mäns skrifter, Stockholm 1747) benutzte; iibrigens eine Ubersetzung, die Florst Denzer (Moralphilosophie und Naturrecht bei Samuel Pufendorf, Miinchen 1972, S. 362 ff.) nicht erwähnt. - Siehe Matthias Calonius, Praelectiones in JurisprudentiamCivilem, ediderunt Wilhelm Chydenius et Väinö Nordström, Flelsinforsiae 1908, S. 2, 3, 100, 226 usw.

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