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DitlevTamm 88 dorfs aber grosse Bedeutung. Das Werk war als eine Einfiihrung gemeint, und auf dem Titelblatt gibt Holberg zu, dass dieses Werk aus den vornehmsten Juristen, besonders den Schriften von Grotius, Pufendorf und Thomasius exzerpiert sei. Eine genauere Untersuchung zeigt aber, dass die Hauptquellen des Werkes die Schrifren von Pufendorf sind. Holberg hat die Systematik des De officio Hominis et Civis fast vollkommen ubernommen und ergänzt die Darstellung mit Ausfiihrungen, die er meistens in De jure Naturae et Genitium findet. Selbständig sind fast nur Hinweise auf ältere und neuere danische Gesetze, die in die Darstellung eingestreut sind. Durch dieses Werk wurden die Gedanken Pufendorfs in Dänemark allgemein bekannt. Das Naturrecht von Holberg wurde mehrmals aufgelegt, nach seinem Tode kam 1763 noch eine sechste Ausgabe. Das Werk wurde auch in die schwedische und in die deutsche Sprache iibersetzt.^^ Besonders nachdem im Jahre 1736 ein juristisches Staatsexamen an der Universität Kopenhagen eingefiihrt war, wurde das Naturrechtsstudium wichtig als eines der drei Hauptfächer neben dänischem Recht und römischem Recht. Es wurden zwei verschiedene Arten von Priifungen eingefiihrt: Nach einem zweijährigen Studium fur Studenten die lateinische Priifung, und eine kleinere Priifung in danischer Sprache fur diejenigen, die sich wegen fehlender Ausbildung nicht der lateinischen Priifung stellen konnten. Auch fiir die Priifung in danischer Sprache wurden Kenntnisse des Naturrechts verlangt. Die Darstellung Holbergs entsprach den Forderungen, die hier gestellt wurden. Denselben Zweck — der Einfiihrung in das Naturrecht fiir die danische Juristenpriifung —diente auch die einzige Pufendorfiibersetzung, die in die danische Sprache vorgenommen wurde, eine Ubersetzung der französischen Ausgabe von De officio Hominis et Civis, Les devoirs de Vhomme et du citoyen, die 1742 erscheinen^® ist. Ein „aureum libellum“ hatte Andreas Hojer der Inhaber der erst im Jahre 1732 eingerichteten ersten Professur fiir Naturrecht an der Universität Kopenhagen dieses Buch von Pufendorf in seiner Einfiihrung in das juristische Studium Idea Icti Danici 1736 genannt.^" Skrifter I—II (1716), späterc herausgegeben als Naturens og Folkerettens Kundskab 1728, 1734, 1741, 1754 und 1763. ‘‘‘ Ludvig Holberg: Ktmdskap om naturens lag och folkrätten, översatt efter 5te danska Uplagan. Westerås 1789. Ludvig Holberg: Einleitung in das Natur- und Völkerrecht, nach der vierten dänischen Ausgabe ins deutsche iibersetzt. Cop. u. Leipzig 1748. Et Menneskis og en Borgeres Pligter efter Naturens Lov. Beskrevne i det latinske Sprog av Baron Pufendorf. Siden översatte paa Fransk af Jean Barbeyrac —Og nu efter samme Franske Oversa:ttelses 4de Edition, tilligemed bemeldte Barbeyracs derhos giorte Anmasrkninger, trykt til Amsterdam 1718, fordanskede (von C. Brugman). Kobenhavn 1742. S. auch S. C. Othmer: Berlin und die Verbreitung des Naturrechts in Europa (1970), S. 138 f. ” Andreas Hojer: Idea Icti Danici (1736), (I pars. Cap. II, § XI Fn. (1)).

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