RB 5

Das isländische Rechl hietet ein bunteres Bild als die anderen nordischen Reehlssysteme. Die Graiigans setzt voraus, dass die Klage gegen den Tolen aiif dem Thinge vorgebracht wird, wenn aueh nicbt iinbedingt auf dem Allthing. Im Gegensatz hierzu steht das Zeugnis der Sagas. Wie Heusler naehgewiesen hat/’' geschieht es sebr seUen, dass ein Prozess vor deni Thing zii einem Urteil fiilirt. Gewöhnlicb wird der Rechtssireit dureh einen Vergleich beendet, und zwar gill dies aucli fur den Prozess gegen den Toten. Deinnach beginnt also das AT'rfahren init der auf deni Thing vorgebraclilen Klage gegen den Tolen, endel aber sehliesslicli oft mil eineiii privaten Vergleieh.*’* Oftnials wird jedoeh auf deni Thing gar keine förniliehe Klage gegen den Toten gefiihrl, sondern die Frage der Ileiligkeit oder Fnheiligkeit des Toten wird nur in eiiieni privaten Vergleiehsverfabren behandel t. Einzelne, in den Sagas entliallene Angaben deuten daraufhin, dass der Prozess gegen den Toten urspriinglich uberhaupt nicht zu deni Kompetenzbereicli des Tbinges gehört hat. Vor alleiii wird der von uns bereits erwiihnte Terminus ohelija ausscliliesslicli auf ein von seiten des Totschlägers angestrengles, rein privates Verfahren bezogen.’” Es muss jedocli betont werden, dass nach der Njala, S. 160 f., Gunnarr die Toten sowolil vor Zeugen unheilig erklärt als auch Klage gegen sie fiihrl. Fiir den Prozess gegen den Tolen ergibt sich scbliesslieh nocli die Mögliebkeil, dass er vor eiiieni Privatgericlit gefiihrt wird. Scherer iiiinmt aii,'^ dass sieh in Island der Prozess gegen den Toten aucli als sogenanntes (lijnnlomr, Turengericlit, abspielen konnte. Dieses Turengericht war ein ausserordentliches Privatgericht iiiit eiiieni nielli klar abgegrenzlen Kompetenzbereicli und trat vor der Tiir des Reklaglen zusammen. Die Verurleilung eines Diebes, der auf handhafler Tat ergriffen wurde, gehörte gleich verschiedenen anderen Strafrechtsfiillen offenbar in seinen Bereich.'' Es ist nicht unwahrlleiislcr, .Straf'rec'ht d. Isliiiiilorsagas. .S. 40 f. Die.s ist z. B. in der Dropl., .S. ir)2. liyrb., S. 70, Njala, .S. 100 f., iind Grett.. ■S. 141 f., der Fall; vfjl. iinsere .\rl»eil .S. H.iff. .Siehe Ilciisler. .Siral'reehl d. Isländersajjas. .S. 117. ■" .Siehe S. 17)3 f. Scherer, S. 88. Maurer, ^’orlesunf’e^, .S. 374 f.; vj,'!. Maurer. Zwei Bechlslälle. S. 40 ft. feriier Finsen, Fristatens Inslilutinner, S. 140. 148 1. 6» 187

RkJQdWJsaXNoZXIy MjYyNDk=