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Weise zu verhiiidern, dass man in unbehagliche Prozesse vcrwickelt wurde. Ein Parallelfall hierzu findet sich in der Gliiina 22, 40, die oben zitiert wurde. In der Eyrb. linden sich zwei Fälle der Klage gegen den Toten. Der eine Fall, Eyrb., S. 70 [95, 14],'" besteht darin, dass Vigtiiss eincm seiner Hausknechte den Auftrag gibt, Snorri zu toten. Der Versncb misslingt jedoch und der Hausknecht verwnndet stattdessen einen anderen Mann nainens Mar. Daranfhin wird Vigfiiss von Snorri nnd dessen Hausknechten erschlagen. Die Verwandten des Vigfuss erheben nun Klage wegen des an Vigt'uss begangenen Totschlags. Snorri beantwo-rtet diese Klage damit, dass er seinerseits Klage gegen den Toten erhebt.'® Es kommt schliesslich zu einein Vergleich, dessen Urtcil lautet, dass fiir den erschlagenen Vigfuss Busse zu bezahlen T9 ist. Der zweite Fall findet sich in der Eyrb., S. 96 f. [129, 12]. Dt)rl wird berichtet, dass Snorris Knecht Haukr versucht, Arnkell zu tölen. Letzterer tötet jedoch den angreifenden Haukr. Daraufhin erhebt Snorri Klage wegen des an Haukr begangenen Totschlags. Und Arnkell erhebt wegen Uberfalls Klage gegen den erschlagenen Haukr.*" Haukr wird als unheilig verurteilt.*^ Von den Sagas der dritten Gruppe ist die Njala die einzige, die zur Schilderung der Klage gegen den Toten beiträgt. Diese Saga kann auf die letzten Jahrzehnte des 13. Jahrhunderts datiert werden.*‘ Die Njäla ist wegen ihrer Prozesschilderungen beriihmt, was Heusler veranlasst hat, ihr die treffende Bezeichnnng »die wahre Juristensaga« zu geben.** Im folgenden werden wir uns mit dein stark uinstrittenen Quellenwert dieser Saga etwas eingehender zn beschäftigen haben. ■■ Zum Alter der Eyrb. vgl. ausser unseren obigen Ausfiihrungen aiich Isl. Fornr. IV, S. XLV ff. En um vdrit bjo Arnkell mnl um vlg Vigfuss . . . en Snorri lét til bun fjorrådamål vid sik ok åverkamål Mås til ölielgi Vigfusi . .. . ok kom svå, at Snorri godi gekk iil handlaga fyrir vig Vigfuss, ok våra på ggrvar miklar fésekdir . .. En um vårit eptir bjö Snorri godi til vigsmålit Hauks til Pörsnesspings, en Arnkell bjö frumhlaupit til öhelgi Hauki . . . En peer urdu målalykdir, at Haukr vard öheilagr at frumhlaupinu . . . Sveinsson, S. 310 f., 341; vgl. Isl. Fornr., XIII, .S. LX. ** Heusler, Strafrecht d. Isländersagas, S. 13. 148

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