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Es sind heftige Auseinandersetzungen dariiber gefiihrt worden, welchem Typus von Rcchtsquelleii das Kbk und Sthbk eigentlich zuziirochneii sind. Es sind iin Wesentliclien zwei Theorien, die bier gegen einander ansgespielt Averden. Die eine wird von Maurer vertreten," die andere von Finsen.^ Xach Maurers Aiiffassung stellt die Graugans eine Privatarbeit dar, die aiis verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzt ist, iind zwar haiiptsächlich aiis direkten Gesetzen, dem A'ortrag des Rechtssprechers auf dem Thinge sowie rechtswissenschaftlichen Abhandlungen. Nach Finsens Auffassung dagegen bestebt die Graugans bauptsiicblicb aus Gesetzen, die von der Gesetzeskaminer {löc/rétta) angenommen worden sind, obgleicb aucb er der Ansicbt ist, dass die Graugans eine Privatarbeit und nicbt ein olfizielles Gesetzbucb darstelll. Der von Finsen vertretenen Auffassung bat sicb in jiingster Zcit aucb Larusson angescblossen.® Die Streitfrage kann jedocb nocb nicbt als endgiiRig entscbieden angeseben werden. Von unmittelbarer Bedeutung fiir die Verwendung der Graiigans innerbalb der voiiiegenden Untersucbung ist das Problem, inwiefern die Graugans in ibrem vollen Umfange wirklicb geltendes Recbt gewesen ist. Der erste, der auf dieses Problem aufmerksam gemacbt bat, scbeint Hertzberg gewesen zu sein.® Enter Hinweis auf einerseits die detaillierten inid nmfangreicben Bestimmungen der Grangans, z. B. binsicbtlicb des Totscblagsprozesses, und andererseits die geringe Autorität, die das Gesetz fiir die Biirger Islands besessen bat, biilt es Hertzberg fiir ausserordentlicb fraglicb, ob diese defaillierten prozessualen Bestimmungen iiberbaupt irgendwann einmal geltendes Recbt gewesen sind. Es ist nacb seiner Auffassung riebtiger, das Reebtssystem der Graugans mit den grossen Naturreebtssystemen der späteren Zeit zu vergleicben, die ja gleicbfalls den Ansprucb auf absolute Befolgung erboben baben, diesem Ansprucb aber keine faktisebe Anerkennung versebaffen konnten. Dem gleicben Gedanken begegnen wir bei Heusler. Xocb nacbdriicklicber als Hertzberg be- ^ Maurer, Island, S. 16.5 1'., uiid Maurer, De nordgerni. Retskilders Hist., S. 80. * Finsen, Isl. Retshist., .S. 69 ff., hesonders S. 7‘2 ff. ^ Li'irusson. Gnigas, .S. 474 If. “ Ilertzberg, Den mod. Retsliist., S. 20 ff.; vgl. Hertzberg in seinem Vorwort zu Maurer, Vorlesungen. V. S. V f. Hertzbergs Auffassung wird von Finsen, Isl. Retshist., S. 144, bekäiupft. 118

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