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Derartige \ eräiiderungen, 'innovationes', waren liaiiptsächlich von zweierlei Art. Dnrch eine sog. 'divisio beneficii' warden aus einein kirchlichen Aint zwei oder inehrere gemacht. Der Bischof konnte mit Einwillignng des Domkapitels ein erledigtes Kanonikat in zwei verwandeln, wenn sieh dafiir ein triftiger (Jrnnd ('eansa rationabilis ) fand nnd wenn die Mittel zum angemessenen Unterhalt beider Kanoniker ansreiehten.^ Was dagegen die Pfarrämter betrifft, so konnte tier Bischof nach einer besonderen \ orschrift von der 'tlivisio beneficii' Gebrauch machen, wenn die Einwohner des jetzigen S])rengels grosse Schwierigkeiten liatten, zur Pfarrkii'che zii kotnmen.- Die Mittel znr Ansstattung des nenen Amtes konnten ebenfalls von tlen Einkiinften des bisherigen Benefiziums geiutmmen werden, doch musste der Bischof immer dafiir sorgen, dass von den iibrig bleibenden Einkiinften ein hinreiehender Enterhalt fiir (las Benefiziat der Stammgemeinde bestritten werden könne,'^ sowie dass eine kleine jährliche Leistung ('eompetens honor') an die Mutterkirche entrichtet wiirde, die vor allem den Zweck hatte, den höheren Rang der Miittergemeinde gegeniiber dem nengebildeten Kirehens])rengel zn akzentnieren. Wenn das Rfarramt in dem zn teilenden Sprengel nnter Patronatsreeht stand, mnsste der Patronns seine Einwillignng dazn gegeben haben.^ Waren bei der Ausstattnn«: die Uberschiisse der Einkiinfte des alten Benefizinms in Ansprneh genommen worden, so bekam das Pfarramt der Stammkirche das Patronatsreeht.'' Als eine Divisio beneficii im weiteren iSinne konnte es aueh anfgefasst werden, wenn dieses ' ('. 2() X de ])i’aeh. Ill ä. Die.ses Dekretale heriift sieh ausdrhel^dieh auf e. S X de ]n'aeb. Ill ä. \vo als Hauptretrel tiilt, dass eine derartige Divisio iiieht gestattet sei. A\’as die Disehofsäuiter betraf. so konnte eine Dix isio nnr von dem Pajist vorgenommen werden. e. 53 (' XVI (ju 1, c. 4 X de off. leg. I. 30. Der Pajist hatte natiirlieh aueh sonst volles und uneingesehränktes \’erfiigungsreeht iiher sämtliehe Denefizien, e. 2 in \'l de [)rael). 111 4, e. 1 in Clein. ut lit. jiend. 11 .5. “ 3 X de eeeles. aedif. Ill 4S. HiNsctiivs. a.a.O. 11. S. 402 hlin Dietum(Jratiani (jiost e. 53 C X\'I (ju. 1) sagt, dass die Hiseluife iiher die Teilung eines Kirehensprengels 'eum eonsensu suoruin elerieorum' hesehliessen konnten. ^ ('. 3 X de eeeles. aedif. Ill 4S. * ('. 3 X eit. Ill 48. e. 1 X de no\'. oji. nunt. 32. * C. 3 X de eeel. aedif. Ill 48. 403. 30

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