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ren Seite ein Streit iiber den Zehnt entstand. sollte er das Reellt haben, zu bezengen, dass er bei dem Baii imd der p]inweihung der neuen Kirche ebenso wie die anderen Kirchspiellente anwesend gewesen sei. Man hat geglaubt, dass § 3 nnr gelte, wenn die Kirche von einer Einzelperson anfgefiihrt worden sei/ und dabei offenbar einseitig den ersten Teil der Bestimmungen betrachtet. Die Bestiinnningen gelten, wie ans dem Wortlaute hervorgeht, aiich fiir den hMlh dass die Kirchspiellente gemeinsam ihre Kirche gebaut haben.- Imersten Falle erwarb sich der Kirehenerbaner das Patronatsrecht, im zweiten erhielten die Kirehspiellente das Recht zur Pfarrerwahl fiir die neue Kirche.^ Ausser den hier wiedergegebenen Bestimmungen finden sich in (iL keinerlei Vorschriften iiber Bau oder Dotierung einer Kirche. In XonregeH kanien sog. »luigendeskirkjur», d.h. Bequemlichkeitskirchen, vor. die anf AVunsch und Kosten von einzelnen errichtet waren. Die Kirchenrechtsabschnitte der norwegischen Rechte legen sowohl von der Häufigkeit dieser Eigenkirchen wie von den Schwierigkeiten Zeugnis ab, sie aufrecht zu erhalten, da die weiter fortgeschrittene kirchliche Ordnung sie nicht mehr so er.strebenswert machte wie friiher.^ An mehreren Orten sind sicherlich die »Högendeskirchen» allmählich zu Pfarrkirchen erhoben worden.'’ Das sogenannte Christenrecht des Erzbischofs Jon schreibt im S. Ka])itel in nahe mit dem kanonischen Recht (C. 9 D l de consecr.) iibereinstimmemlen Worten vor. dass fiir einen Kirchenbau die Erlaubnis des Bisehofs eingeholt werde und dass der Bischof das (Irundstiick bezeichne, wo die Kirche liegen soil, sowie dass er dort ein Kreuz errichte und den Orundstein lege. Das Christenrecht des Plrzbischofs Jon ist indessen eigentlich am besten als ein von diesem p]rzbischof (12(57—1282) verfasster (le.setzentwurf zu betrachten, der kaum jemals als Oesetz angenommen wurde, da ' ItiLnEBKAxn, .Sverifjes medeltid III. .S. S(d". und. wie essclieinl. auch Aurr. Danmarks histnrie I. S. 197. - V^rl. Holmbäck-Wessén. Svenska landskajislagar 4. S. 247. Anm. 1.3. •* 'N’bwixc, (Intland under äldre medeltid. S. 79ft‘. ^ (JnlL 1 12. FrostL 11 13. HorgL 1 S. FidsL 1 39. ® Taraxoek, Om hetydningen af herad og la'radsdtirkja i de leldre kri.stenretter, S. 3ä2ff. nnd 393f. 168

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