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28 den, Anlass zu einer im Gedächtnis haftenden Regel geben. eiitweder wegen des aul'fiilligen Charakters des Fades oder weil besonders prominente Personen beteiligt waren. In beiden Fallen bieten sicb der Phanlasie des Volkes Anknupfungspiinkte, welcbe die Bewabrnng der Fälle in der Tradition erleichtern. Zweitens ist es wahrscheinlicb, dass viele der Bestimmimgen, die Fälle von eindeutigein Aiisnabmecharakter regeln, entweder auf Kont'likte znriickgeben, die in zeitlieh engem Zusainmenhang niit der sehriltliehen Ant'zeichnnng der betreffenden Regeln stehen, oder bei Aufzeichnung der Regeln beziehnngsweise ibrer gesetzgeberiscben Festlegimg als Ansdrnck der niehr oder weniger subjektiv betonten Besfrebiingen, Regeln zu bilden, seitens der Reebtsbiieherautoren oder »Gesetzgeber», entstanden sind. Aussere Einfliisse beuleot't vielleieht uninöglich aufgezeigt werden koiuien — dabei eine grössere oder geringere Rolle gespielt haben. l'2s besteht daher Anlass zu untersuchen, ob man ausgeliend davon, was man iiber die sozialen und wirtscbaftlichen Verbältnisse im älteren mittelalterlichen germanischen Gemeinwesen und iiber die Rechtsregeln der Zeit aid' anderen Gebieten weiss, eine Sli'itze linden kann fur die Annahme, dass Zwistigkeiten wegen veruntreuter anveiirauter Ilabe selten waren. Man darf annehmen, dass das typische germanische Gemeinwesen in vorgescbichtlicher Zeit und im friiheren Mittelalter aus vSippendörfern sowie Einzelböfen bestånd,'^'’ nieht sellen in grossen Abständen voneinander liegend. Die Viehzucht war die wichtigsle Versorgungsgrundlage, dementsprechend war das Vieh die bedeutendste Fahrhabe, wärend das iibrige Mobiliar in der Regel diirftig war und aus einfacben Waffen, Hausgerät und Sebmuckgegenständen bestånd.^' Es ist daher wahrscheinlieb. dass sehon die Anvertrauung von Fabrnis unter Umständen, die eine Untersehlagung Oder Pfändung ermögliehten, selten war. Streitigkeiten wegen Veruntreuung anvertrauter Ilabe im Sippendorf wurden I'erner zur Zeit der Sippengerichte dureh diese die mogen .Sielie V. Kienle, .S. 107 ff. Die Fragen der Sippe und ihrer Hedeiitung iin iilteslen gernianisetien Geineinweseii werden nacli wie vor lebhat'l diskulierl. Siehe z.H. Genzmer in Z.R.G. 1950. S. 34 If. Siehe von .Selnverin .S. 11 f.

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