RB 26

64 u. a. Waldemar II. dazu veranlalSte, in Dänemark die Eisenprobe als Beweismittel abzuschaffen und statt dessen den GeschworenenprozeB einzufiihren. Wir wissen, daB der papstliche Legat Kardinal Wilhelmvon Sabina u. a. fiir die Abschaffung der Eisenprobe tätig war.'^® ÄuBerst wahrscheinlich erscheint deshalb, daB Birger Jarl das Verbot der Eisenprobe unter dem EinfluB des papstlichen Legaten erlassen hat, der sich in den Jahren 1247 und 1248 in Schweden aufhielt und aus AnlaB seines Aufenthaltes 1248 in Skänninge ein Provinzialkonzil abhielt, das fiir die Starkung des kanonischen Rechts in Schweden gröBte Bedeutung erhielt. Ebenso erscheint sehr wahrscheinlich, daB Birger Jarl sich bei seinen Versuchen, die eigene Macht in Schweden auszubauen, um Unterstiitzung der Kirche bemiihte und deshalb in diesem Punkt den Forderungen des papstlichen Legaten nachgab.'^^ AuBerdem war es in Schweden wie auch auf dem europaischen Kontinent und in England im Interesse der weltlichen Macht, den neuen, effektiven ProzeB zu iibernehmen, den die Kirche entwickelt hatte.^^ Sicher war auch nicht ohne Bedeutung, daB Birger Jarl und auch der Lagman Östergötlands gute Verbindungen zu den Dominikanern, den Experten der kontinentaleuropaischen Inquisitionsgerichte, unterhielten.'^^ Einleuchtend ist weiter, daB man gerade in Östergötland die erkennbarsten Spuren dieses kirchlichen Einflusses findet, denn Birger Jarl gehörte einer der bedeutendsten und einfluBreichsten Familien Östergötlands an, besaB dort groBe Giiter und hatte erhebliches persönliches Ansehen. SchlieBlich nahmÖstergötland politisch und auch kirchlich eine zentrale Stellung impolitischen und kirchlichen Leben Schwedens ein. Die erwahnten Bestimmungen des östgötalag miissen jedoch vor dem Hintergrund der Regeln des kanonischen Rechts iiber die Folter gesehen werden. Folter im Zusammenhang mit einem InquisitionsprozeB wurde 1252 offiziell vom Papst zugelassen. Wahrscheinlich ist deshalb, daB die Bestimmungen des östgötalag nach diesem Zeitpunkt zustandegekommen sind. Die Angaben des Östgötalag iiber die Abschaffung der Eisenprobe und Bååth, Bidrag, S. 76; G. A. Donner, Kardinal 'Wilhelm von Sabina, 1929, S. 353 f.; Holmbäck—"Wessén, SLL, HL, Ärvdabalken, Note 112; Fr. Brandt, Forelssninger over den norske Retshistorie, II, S. 275; K. Maurer, "Vorlesungen iiber Altnordische Rechtsgeschichte, I, S. 238; L. M. Aubert, Bevissystemets Udvikling i den norske Criminalproces indtil Christian den femtes Lov, S. 213 f.; Stemann, Den danske Retshistorie, S. 142. —Die Eisenprobe wurde in Norwegen 1247 im Zusammenhang mit der Gesandtschaft "Wilhelm von Sabinas abgeschafft, nach Saga Hakonar Hakonarsonar (Kap. 255). Fornmanna Sögur, X, S. 22. Siehe hierzu u. a. Inger, "Visitationsinstitut, S. 246. Siehe auch Ranehök, Centralmakt, S. 87. Siehe hierzu u. a. E. Schmidt, InquisitionsprozeB und Rezeption, 1941, S. 12 ff.; Gagnér, i knutzs kunungxs daghum, S. 134. J. Gallén, La province de Dacie de I’ordre des freres precheurs, I, 1946, S. 118 f.

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