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161 lich zum Ausdruck kommt." Die Priesterschaft wurde als alleiniger Inhaber der Schliisselmacht verstanden und der Schwerpunkt von Beichte und BuBe auf die Absolution verlagert. Man ging dabei so weit, daB der Ausdruck ahsolutio als Bezeichnung fiir den gesamten Vorgang von Beichte und BuBe verwendet wurde. Diese Entwicklung hatte auch gewisse lithurgische Konsequenzen. Zu Beginn des 17. Jahrhunderts wurde in diesem Sinne freistehende Beichte und BuBe mit obligatorischer Privatabsolution eingefuhrt. Diese Entwicklung ist in gewisser Hinsicht mit dem Kirchenhandbuch von 1614 abgeschlossen. Zu beachten ist jedoch, daB Karl IX. gleichzeitig fiir die freiwillige Privatabsolution im Geiste der Reformation kampfte."^ Die lutherische Orthodoxie drang aber schrittweise in Schweden ein und prägte das kirchliche Leben während des ganzen 17. Jahrhunderts. Was konnte diese Entwicklung der Beichte im 16. Jahrhundert und zu Beginn des 17. Jahrhunderts fiir die gleichzeitige Entwicklung des Geständnisses bedeuten? Denkbar wäre, daB man um die Mitte des 16. Jahrhunderts, als Olaus Petris und Georg Normans Ansichten zur Privatbeichte herrschend waren, weniger um eine Erzwingung von Geständnissen bemiiht war, daB man aber im zweiten Teil des 16. Jahrhunderts, nach der Thronbesteigung Johanns III., wiederum die zentrale Bedeutung des Geständnisses fiir die Beichte und BuBe und auch fiir das ProzeBrecht hervorhob. Bei der Analyse des kirchlichen Einflusses auf die Ausgestaltung des Geständnisses im 16. Jahrhundert darf man jedoch nicht vergessen, daB ohne Zweifel neben der eigentlichen Beichte und BuBe auch andere religiöse Faktoren die Entwicklung bestimmt haben. Wichtig ist vor allem, daB die ersten Reformatoren besonders stark hervorhoben, daB das Leben ein Schlachtfeld darstelle, auf dem Gott und der Teufel um die Seele des Menschen streiten und wo das Siindenbekenntnis und die aufrichtige Reue des einzelnen Menschen vor Gott notwendige Voraussetzungen der Seeligkeit der Seele bildeten. Ein derartiges Verständnis des Menschenlebens muB notwendigerweise auch zu einer besonderen Gewichtung des Geständnisses fiihren — sogar wenn man der Privatbeichte allgemein kritisch gegeniibersteht. Zu beachten ist weiter der starke theokratische Zug, der fur die lutherischen Lehren allgemein und insbesondere auch die in Schweden vertretenen kennzeichnend war. EinfluB auf die schwedischen Reformatoren erhielten vor allem die Gedanken Philipp Melanchthons zum Aufbau der menschlichen Gesellschaft und zum Verhältnis zwischen dem geistlichen und weltlichen Regiment.-^ -- G. C. PiLTZ, Kyrkoordningsförslaget av år 1608, S. 65. — Andrén, Nattvardsberedelsen, S. 146. Andrén, Nattvardsberedelsen, S. 159 ff. Siehe hierzu S. Kjöllerström, Kyrkolagsproblemet i Sverige 1571—1682, 1944, 11 - Inger

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