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158 Petri den schon erwähnten Humanistenreformatoren. Nicht ausgeschlossen ist, daB Olaus Petri von ihnen direkt beeinfluBt worden ist. Zwischen ihm und den Humanistenreformatoren besteht eine weitere Ähnlichkeit, die sie von Luther unterscheidet, nämlich ihre geringe Einschätzung der privaten Beichte. Als Folge dieser negativen Einstellung zur Privatbeichte erhielt das allgemeine Siindenbekenntnis einen ausgesprochenen Mittelpunktsplatz in der Lithurgie des Gottesdienstes. Ahnlich wie Olaus Petri äuBerte sich auch der aus Deutschland nach Schweden berufene Reformator Georg Norman negativ iiber die Privatbeichte. Er wollte sie jedoch nicht abschaffen, sondern sie zu einer obligatorischen Katechismuspriifung vor dem Abendmahlsgang machen. Olaus Petris Geringschätzung der Privatbeichte fiihrte so gut wie sofort zu Streitigkeiten in Schweden. Wiederholt wurden bei verschiedenen Angelegenheiten Proteste vorgetragen.^ Olaus Petri wurde jedoch u. a. von seinem Bruder Laurentius unterstiitzt, der Schwedens erster evangelischer Erzbischof wurde. Um die Mitte des 16. Jahrhunderts wurde Laurentius Petri die leitende Persönlichkeit der schwedischen Kirche.^® Er vertritt im groBen ganzen dieselben theologischen Ansichten wie sein Bruder. Der Privatbeichte steht er aber positiver gegeniiber als Olaus; er hebt ihre Freiwilligkeit hervor und meint, das persönliche Bekenntnis des Gläubigen vor Gott sel ausreichend. Das ergibt sich u. a. aus den Kirchenordnungen von 1561 und 1571.11 Zu beachten ist, daB man in Schweden auch nach der Einfiihrung der Reformation die öffentliche Abbitte, ein Erbe der katholischen Kirche des Mittelalters, beibehlelt.i- Dies ist erstaunlich, well die öffentliche Abbitte in den meisten anderen Reformationskirchen abgeschafft wurde. Als Grund fiir die Beibehaltung gaben die Reformatoren an, es handele sich um eine angemessene Kirchenstrafe, zur Warnung des betroffenen Gemeindemitgliedes und auch anderer. Laurentius Petri sagt in der Kirchenordnung von 1571 iiber die öffentliche Abbitte welter, sie werde beibehalten, well die weltliche Strafe nicht immer so wirksam sei, wie sie sein sollte. Sie solle zudem ein Zeichen dafiir sein, daB der Abbitte Leistende in Zukunft ® Andrén, Nattvardsberedelsen, S. 80 ff. Diese Darstellung der Entwicklung unter Laurentius Petri griindet sich vor allem auf Andrén, Nattvardsberedelsen, S. 97—110, und S. Kjöllerström, Striden kring kalvinismen i Sverige under Erik XIV, 1935, S. 109 ff. " E. Färnström, L. Petris handskrivna kyrkoordning av år 1561, 1956, S. 80 ff. (Kap. „Om Hemligh scriftermål“), S. Kjöllerström, Den svenska kyrkoordningen 1571 jämte studier kring tillkomst, innehåll och användning, 1971, S. 67 ff. (Kap. „Om hemlig Scrifftermål"). Ä. Andrén, „Timelig kyrkonäpst“. Kyrkoordningen 1571 och den uppenbara skriften, 1971.

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