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63 und 1547 war die Mehrzahl der Mitglieder des Bremer Domkapitels Lutheraner. In Verden widersetzte sich der Landesherr, Herzog Christoph von Braunschweig, der Einfiihrung des neuen Glaubens; Verden wurde deshalb erst nach seinem Tod im Jahre 1558 reformiertd®^ Im Bremer Erzstift wurde 1567 Heinrich von Sachsen-Lauenburg zum Landesherr gewähit. Er war der erste lutherische Landesherr, und wie sein Vorgänger Georg, der Bruder Herzog Christophs (gestorben 1566) herrschte er uber beide Stifter.*®® Die beiden Bistiimer gehorten zu jener Gruppe kirchlicher Gebiete, die die altere Verwaltungsform beibehielten, obwohl die leitenden Personen zum Protestantismus iibertraten.^®^ Dieses Verfahren widersprach im Prinzip dem Augsburger Religionsfrieden von 1555, war aber dennoch akzeptiert worden. Die Stifter erhielten beim Dbergang zum Protestantismus keine neue Episkopalverfassung, sondern ihre Rechtsordnung griindete sich wie vor der Reformation auf kanonisches Rechtd®- Die Stiftsadministratoren blieben Fiirstbischöfe und wurden von den nun protestantischen Domkapiteln gewähit. Oft fiel die Wahl auf einen Fiirstensohn, der durch seine Kontakte die nötigen Kräfte mobilisieren konnte, falls eine neue Rekatholisierungswelle entstehen sollte. Der zu Wählende muBte normalerweise unverheiratet sein und auch später bleiben. Nach dem Tode Heinrichs im Jahre 1585 wurde Johann Adolf von Holstein zumErzbischof gewähit. Als er 1596 die Schwester des dänischen Königs Christian IV. heiratete, befiirchtete das Bremer Domkapitel Gefahren fiir das Wahlprinzip und zwang ihn, zu Gunsten seines Bruders Johann Friedrich (1596—1634) abzudanken. Fiir die dänische Krone war das Erzstift Bremen besonders interessant. Als Herzog von Holstein hatte der dänische König an sich schon Möglichkeiten zur EinfluBnahme auf das Geschehen im Deutschen Reich. Konnte er auch die Bremer Territorien an sich ziehen, hätte das vollständige Kontrolle iiber die Elbe, EinfluB auf der Weser und Verstärkung der Stellung auf der Nordsee be193 Zetterqvist: Grundläggningen S. 1 f. Lorenz: Erzstift Bremen S. 7. Schleif: Regierung S. 21 f. Zetterqvist: Grundläggningen S. 2. Das waren folgende Gebiete in Deutschland: Erzstifter Hamburg-Bremen, Magdeburg und die Bistiimer Brandenburg, Havelsberg, Kammin, Lebus, MeiBen, Merseburg, Naumburg, Ratzeburg und Schwerin, weiter Minden, Halberstadt und Verden. Conrad: Rechtsgeschichte II S. 182. Lorenz: Erzstift Bremen S. 8. Zetterqvist: Grundläggningen S. 3. 169 190 192 193

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