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3 kriminalpolitischen Verhältnisse in Bremen-Verden während der schwedischen Zeit behandelt; diese Dissertation war beim AbschluB dieser Arbeit noch nicht zugänglich. Eine besonders wichtige Voraussetzung fiir die Entwicklung einer eigenen schwedischen Gerichtsbarkeit in den deutschen Provinzen war der Erwerb eines unbedingten privilegium de non appellando im Frieden von Osnabriick und die damit verbundene Verpflichtung zur Errichtung eines Appellationsgerichtes fiir letztinstanzliche Streitentscheidung in den Territorien der schwedischen Krone. Der Westfälische Frieden ist von Fritz Dickmann in seiner hervorragenden Arbeit sorgfaltig und ausfiihrlich behandelt worden.^- Die unmittelbaren Kontakte zwischen Gesandten des Kaisers und den Legaten der schwedischen Königin während der Friedensverhandlungen sind in einem jetzt hundert Jahre alten Werk von Claes Theodor Odhner geschildert wordend^ und das Agieren des Erzbistums Bremen und seines Administrators Friedrich hat Gottfried Lorenz 1968 in einer an der Universität des Saarlandes erschienenen Dissertation behandelt.^'* Weder diese Arbeiten noch die deutschen rechtsgeschichtlichen Forschungen zum Institut des privilegium de non appellando haben das schwedische Appellationsprivileg erläutert oder analysiert. Durch das Tribunal in Wismar erhielt Schweden ein Gericht auf deutschem Boden, das den kaiserlichen Gerichten, dem Reichskammergericht (RKG) und dem Reichshofrat (RHR) gleichgeordnet war und seine Urteile im Namen des schwedischen Königs sprach. Organisation und Verfahren des Tribunals sind in der modernen Forschung bisher nicht untersucht worden. In allgemeinen rechtsgeschichtlichen Darstellungen wird das Gericht deshalb vollig iibergangen.^'^ Pär-Erik Back hat das Tribunal jedoch in seiner staatswissenschaftlichen Arbeit uber die verSchwedische Kriminalpolitik im HerzogtumBremen-Verden von 1648 bis 1712. Der Westphälische Frieden. 2. Auflage 1965. Sveriges deltagande i Westfaliska fredskongressen och grundläggningen af det svenska väldet i Tyskland. Stockholm 1875. Auch ins Deutsche ubersetzt: Die Politik Schwedens im Westphälischen FrledenscongreB und die Griindung der schwedischen Herrschaft in Deutschland. Gotha 1877. Das Erzstift Bremen und der Administrator Friedrich während des Westfälischen Frledenskongresses. Munster 1969. Bross: Untersuchungen S. 20 ff. Eisenhardt, SZ Germ 86 (1969) S. 75 ff. Sellert: Zuständigkeltsabgrenzung passim. Sellert: Stilus Curiae passim. Weitzel: Kampf passim. Döhring: Geschlchte S. 26. Die Tribunalsordnung wird z. B. nicht erwähnt von Conrad: Rechtsgeschichte II, ScHRÖDER-v. Kunssberg: Lehrbuch und Stobbe: Geschichte.

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