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166 hatte, dann aber in kursächsische und kaiserliche Dienste iibergegangen war. Nach Oxenstierna hatte Mietzlaff gegeniiber Schweden Verrat geiibt. Oxenstierna empfahl deshalb kurzen summarischen ProzeB mit einigen zuverlässigen Offizieren als Richtern und Enthauptung als Strafe,wollte den ProzeB aber nicht in Pommern durchfiihren lassen, da dort derartige Verfahren etwas langsam abgewickelt wiirden.^^® Der Uberläufer wurde deshalb zur Aburteilung nach Schweden transportiert. Während dieser ersten Jahre der schwedischen Herrschaft war der Legat Sten Bielke die leitende Persönlichkeit in der Provinz Pommern und damit auch fiir die Leitung des militärischen Gerichtswesens verantwortlich,^^® Fiir 1632 ist ein weiterer militärgerichtlicher Beamte — ein Auditeur in Stralsund — belegt. Ab 1633 war Johan Dreyer Generalauditeur fiir Hinterpommern mit Sitz in Stettin.^®® Die Kriegsgerichtsbarkeit hatte in erster Linie nach den Kriegsartikeln zu arbeiten, die uberarbeitet und in die deutsche Sprache iibersetzt mehrfach gedruckt wurden, zuerst in Mainz 1632.®®^ Auch in Pommern sollten diese Artikel gelten. Deshalb wurden auch in Stettin einige Auflagen gedruckt.®®® Axel Oxenstierna an Johan Baner, datiert Stralsund, den 26. Januar 1636; AOB I: 15 S. 80: „derföre hölle jag före, att man giordhe honom ingen lång process, uthan på vårtt gamble maneer satte någre våre förtrogne officerer i rätten och låtha summariskt klaga honom an och uthan någott upskoff låtha slå huffwuded aff honom.“ — Vgl. Baners zögernde Antwort an Axel Oxenstierna vom 12. Februar 1636; AOB 11:6 S. 301. Axel Oxenstierna an KMt, datiert Stralsund, den 9. April 1636; AOB I: 15 S. 371. 359 Kommandant von Stralsund Anton Monier hatte aus AnlaB eines Kriegsgerichtsverfahrens 1634 angefragt, ob Bielkes Legatenamt auch Vorpommern umfaBte und ob er also ein Kriegsgerichtsverfahren in diesem Teil Pommerns anordnen konnte. Die Anfrage fiihrte umgehend zu einem erklärenden Schreiben Oxenstiernas an Monier. AOB I: 11 S. 61. RA: Reviderade räkenskaper Pommern-Wismar, huvudboken 1632. —Nach einem von Axel Oxenstierna verfaBten Entwurf sollten fiir Oktober 1635 an den Auditeur in Stralsund 15 Reichstaler und an den Generalauditeur in Hinterpommern 100 Reichstaler ausgezahlt werden. Anlage zum Memorial fiir Johan Oxenstierna an KMt, datiert Wismar, den 13. Oktober 1635; AOB I: 14 S. 158. Entwurf dieser deutschen Kriegsartikel in RA: Administrativa handlingar rörande armén. Strödda adm. handl. 1 b; Krigsartiklar, krigsförslag 1600—. „Schwedisches Kriegs=Recht oder Articuls=Brieff etc.“ — Die einschlägigen Ausgaben sind verzeichnet bei Collijn: Sveriges bibliografi 1600-talet Sp. 463 ff. 1636 wurde eine Ausgabe von Buchdrucker David Rhete besorgt. Im Vorwort wird erwähnt, daB „offt und vielmals Nachfrage ... geschehen, und viel vornehmer Officirer von mir begehret solche wiederumb in den offentlichen Druck kommen zu lassen." KB. — Festzuhalten ist, daB diese Kriegsartikel von 1632 eine Bearbeitung der Artikel fiir die schwedischen Armeen in Deutschland von 1621 darstellen. Die Artikel von 1632 waren besonders hinsichtlich der prozessualen Bestimmungen erheblich umfassender. Die Artikel wurden dann fiir schwedische Verhältnisse in den Artikeln 360 361 362 363

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